Allgemeine Regeln für Wortspiele
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Die Allgemeinen Regeln für Wortspiele bestimmen, welche Wörter in den Wortspielen des KSK und des Dottendorfer Soccers erlaubt sind. Sie präzisieren und ergänzen in klaren Regelungen und anhand vieler Beispiele die nicht für Wortspiele gemachten Dudenregeln. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis (Anhang 1) erleichtert das rasche Auffinden einzelner Regelpassagen. Die wenigen Fachbegriffe, auf die das Symbol (mit Link zum Fachbegriff) hinweist, sind in Anhang 2 erläutert.
Die Wortspielregeln basieren auf dem Duden, Die deutsche Rechtschreibung (Duden Band 1), 22. Aufl. Mannheim u. a. 2000; Duden, Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (Duden Band 4), 6. Aufl. Mannheim u. a. 1998 (zit.: GD); Duden, Richtiges und gutes Deutsch (Duden Band 9), 5. Aufl. Mannheim u. a. 2001 (zit.: RugD). Abweichungen vom Duden sind durch ein großes Ausrufezeichen gekennzeichnet.
Diese Regelfassung vom Januar 2004 enthält erstmals die grundlegenden Prinzipien der Wortspielregeln (Rz. 1-3), Regeln über Adjektive auf -el (Rz. 37, 41) sowie Adverbien (Rz. 42). Erheblich erweitert wurden die Angaben zu erlaubten Wörtern (Rz. 4) und Substantiven (Rz. 31-32). Wesentlich verbessert und teilweise inhaltlich gegenüber der früheren Fassung geändert ist vor allem der Abschnitt zu besonderen Beugungsformen (Rz. 2, 16-17). Regeländerungen hat es ferner bei Farbadjektiven gegeben (Rz. 35, 39).
Verfasst wurden diese Regeln wiederum von Daniel Böttcher unter Mitarbeit von Cici Beilken, Jörg Diersen, Lukas Grossmann und Monika Lache.
Fragen und Hinweise werden erbeten an wortspielregeln@postspiele.info.
A. Grundregeln (Vorrang des Rechtschreibdudens) |
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1. Erlaubte Wörter |
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1 |
Welche Wörter erlaubt sind, richtet sich ausschließlich nach dem
Rechtschreibduden, dessen maßgebliche Auflage(n) die Leitung des
jeweiligen Wortspiels bestimmt. Ein Wort ist erlaubt, wenn es ein
eigener Stichworteintrag oder eine erlaubte Beugungsform hiervon ist (Rz. 4-6), keine fremdsprachlichen Buchstaben oder andere Sonderzeichen (z. B. ç, é, ô, Bindestrich) enthält (Rz. 7-8) und keine Abkürzung ist (Rz. 9-12).
2. Erlaubte Beugungsformen |
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2 | Welche Beugungsformen ein (erlaubtes) Wort bilden darf, richtet sich in erster Linie ebenfalls nach dem Rechtschreibduden. | |
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Soweit die Wortspielregeln nichts Gegenteiliges aussagen, sind insbesondere unregelmäßige Pluralformen (die Bröter zu Brot) und unregelmäßige Verbformen (ich buk zu backen)
nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich im Rechtschreibduden - und nicht
etwa »versteckt« z. B. im Grammatikduden - stehen (Einzelheiten: Rz. 16-17).
3. Widerspruchsregel |
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3 |
Bei Widersprüchen zwischen den Duden-Publikationen besitzt der
Rechtschreibduden bzw. der Stichworteintrag Vorrang vor allen anderen
Duden-Publikationen, soweit die Wortspielregeln hierzu nichts anderes
aussagen (Beispiel: Rz. 10).
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B. Erlaubte und unzulässige Wörter |
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1. Stichworteintrag im Rechtschreibduden1.1 Erlaubte Wörter |
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4 |
Stichworteinträge sind alle im Wörterverzeichnis des Rechtschreibdudens
in Fettdruck aufgelisteten Wörter. Auf die Bedeutung des Stichwortes
kommt es nicht an. Erlaubt sind daher auch:
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Verweist ein Stichworteintrag auf andere Wörter (»Szythe usw. vgl. Skythe usw.«; »rauh usw. alte Schreibung für rau usw.«), gelten diese Wörter als eigene Stichworteinträge. | ||
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1.2 Nicht im Rechtschreibduden stehende Wörter |
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5 | Nur Stichworteinträge und ihre Beugungsformen sind erlaubt. Unzulässig sind daher insbesondere: | |
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1.3 Beugungsformen |
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6 | Außer dem eigentlichen Stichwort sind auch alle grammatisch erlaubten Beugungsformen dieses Wortes erlaubt, soweit sie nicht durch die Wortspielregeln ausgeschlossen sind (dazu die einzelnen Regeln). | |
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Keine Beugungsformen des Stichwortes sind Wörter mit eigener Bedeutung, die selbst gebeugt werden dürfen (Knaller zu knallen). Sie sind nur erlaubt, wenn sie eigene Stichwörter sind. | ||
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2. Wörter mit Sonderzeichen |
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Die Schreibweise des Wortes muss (außer in der Groß-/ Kleinschreibung) exakt mit dem Stichwort übereinstimmen.
2.1 Fremdsprachliche Buchstaben, Umlaute, ßWörter mit fremdsprachlichen Buchstaben sind unzulässig. |
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Umlaute dürfen nur dann durch ae, oe bzw. ue ersetzt werden, wenn das Wortspiel kein ä, ö und ü besitzt (z. B. Boggle, Crossword). | ||
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Der Buchstabe ß wird immer durch ss ersetzt. | ||
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Ein Joker darf nur solche Buchstaben repräsentieren, die auch als Spielsteine existieren. Er darf daher z. B. nicht als ß, é oder â verwendet werden.
2.2 Sonder- und Satzzeichen |
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8 | Stichwörter mit einem Sonderzeichen (z. B. Bindestrich, Apostroph) sind unzulässig. | |
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Stichwörter mit einem Abkürzungs- bzw. Auslassungspunkt sowie die durch drei Punkte gekennzeichneten Vor- und Nachsilben sind unzulässig (s. auch Rz. 9). | ||
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Die durch ein Ausrufe- oder Fragezeichen gekennzeichneten Ausrufewörter sind dagegen erlaubt. | ||
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Durch Komma(s) getrennte fett gedruckte Wörter sind einzeln nur dann unzulässig, wenn es sich um feststehende Redewendungen o. Ä. handelt. | ||
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3. Abkürzungen3.1 Abkürzungsmerkmale |
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Abkürzungen sind unzulässig. Ein Wort ist eine Abkürzung, wenn es
mindestens eines der folgenden Abkürzungsmerkmale (ggf. in runden,
eckigen oder Winkelklammern) besitzt:
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Besitzt ein Wort sowohl Abkürzungs- als auch Kurzwortmerkmale (Rz. 11), gilt es als Abkürzung. | ||
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Bei Wörtern mit Verweisen (»vgl.«) gelten die Hinweise des Verweiswortes auch für das Ausgangsstichwort. | ||
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3.2 Keine Abkürzungsmerkmale |
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10 | Darauf ob das Wort einen Artikel besitzt, sich deklinieren lässt oder was es bedeutet, kommt es nicht an. Auch die Groß-/ Kleinschreibung spielt keine Rolle. | |
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Es kommt nur auf die Bezeichnung im Rechtschreibduden und nicht auf die in anderen Duden-Publikationen an. | ||
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3.3 Gegenbegriffe |
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Im Gegensatz zu Abkürzungen sind ausdrücklich erlaubt:
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3.4 Erlaubte 2-buchstabige Wörter |
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Nach D-20/ 21/ 22 erlaubte 2-buchstabige Wörter sind damit nur: Aa,
ab, Ah, Ai, am, an, Ar, As, Au, äh, äs, BH, bi, Bö, CD, da, du, eh, Ei,
er, es, et, ex, Go, ha, he, hi, hm, ho, hu, hü, im, in, ix, ja, je, MC
(nur D-21), Ms (nur D-21/ 22), My, na, ne, nu, Ny, ob, Od, oh, on, Os,
öd, Öl, PC, Pi, Po, Ra, Re, sä, so, st, tu, Tz, Ud, uh, ui, Ul, um, Ur,
Uz, üb, VW, wo, Xi, zu. – Die nach D-22 erlaubten 3-buchstabigen Wörter sind im Internet abgedruckt.
Korrekturhinweis: Auch nach D-21 ist GI unzulässig (früher an dieser Stelle irrtümlicherweise als erlaubtes Wort aufgeführt). |
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C. Erlaubte und unzulässige Beugungsformen |
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1. Bestimmung der Wortart |
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13 | Ob und wie ein Wort gebeugt werden darf, richtet sich nach der im Rechtschreibduden angegebenen Wortart (näher Rz. 42). | |
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2. Grundregel für Beugungsformen |
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14 | Ausdrücklich im Stichworteintrag stehende Beugungsformen sind immer erlaubt, und zwar selbst dann, wenn sie an sich nach den Duden- oder Wortspielregeln unzulässig wären. | |
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Bei beispielhafter (und nicht abschließender) Nennung sind auch die parallelen Beugungsformen dieses Wortes erlaubt. | ||
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3. Nicht beugbare Wörter |
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15 | Wörter, die nach dem Stichworteintrag ausschließlich in bestimmten Redewendungen vorkommen (»nur in«), dürfen nicht gebeugt werden. Sie sind unveränderlich. | |
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Schließt der Rechtschreibduden die Beugung »im Allgemeinen« aus, darf das Wort wie üblich gebeugt werden. | ||
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Zu Adverbien s. Rz. 42, zu unveränderlichen Adjektiven s. Rz. 35.
4. Besondere Beugungsformen |
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16 | Landschaftliche, selten(er)e, ältere, veraltende, veraltete, umgangssprachliche, gehobene, dichterische und andere besondere Beugungsformen sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich im Stichworteintrag stehen. (Die Angabe des Stichwortes im Spielzug ist ratsam.) | |
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Bei beispielhafter (und nicht abschließender) Nennung sind auch die parallelen Beugungsformen dieses Wortes erlaubt. | ||
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Sind bei einem Grundwort (heben, Ross) aufgrund dieser Regel besondere Beugungsformen erlaubt, dürfen auch Wortzusammensetzungen (anheben, Schlachtross) diese Formen bilden, wenn ihr Stichworteintrag keine abschließende Regelung enthält. | ||
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Teilweise abweichend von früheren Fassungen der Wortspielregeln gilt Rz. 16 nicht,
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5. Substantivierte Wörter |
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18 | Abweichend vom Duden (GD, Rz. 434) darf von beliebigen Wörtern nur dann ein Genitiv oder Plural gebildet werden (des Jas, die Blaus), wenn diese Form auch sonst erlaubt ist. | |
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Hiervon abweichend darf an die Grundform eines Verbs immer ein -s angehängt werden. | ||
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Die Grundform des Verbs darf hierbei nicht (etwa nach der in Rz. 26 genannten Regel) verkürzt werden. | ||
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6. Auslassung von Buchstaben |
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Abweichend vom Duden (RugD, Apostroph 1.1, 2.1-2.3) ist ein Wort, das
durch das Verschmelzen zweier Wörter (zu + der = zur) oder durch das
Weglassen eines oder mehrerer Buchstaben am Wortanfang oder Wortende
entsteht, nur in drei Fällen erlaubt:
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D. Einzelne Wortarten |
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1. Verben |
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Die Beugung von Verben heißt Konjugation (ich bin, du bist...). Hierzu einige Hinweise (Einzelheiten: GD, Rz. 207-218, 226-243); zu Formen wie (des) Lesens s. Rz. 18.
1.1 Trennbare Verben |
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21 | Formen von Verben, die bei der Konjugation in zwei Teile getrennt werden (ich höre auf), sind auch einzeln erlaubt. | |
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1.2 Unpersönliche Verben |
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22 | Wird ein Verb üblicherweise nur in der es-Form verwendet (es regnet, es gelingt), sind auch alle anderen Formen erlaubt. | |
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1.3 Ausfall des -e am Wortende |
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23 | Mit Ausnahme der sogleich genannten Fälle darf bei allen Verbformen ein einfaches End-e immer wegfallen (GD, Rz. 218,3; RugD, Apostroph 2.1). | |
Ausnahmsweise darf das End-e nicht wegfallen:
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1.4 Besonderheiten bei den Verben auf -eln |
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24 | Bei den Verben auf -eln lautet das Präsens (GD, Rz. 218,1; RugD, Indikativ 3): ich samm[e]le oder ich sammel, du sammelst, er sammelt, wir sammeln, ihr sammelt, sie sammeln. Durch den Konjunktiv Präsens ergeben sich keine anderen Formen. | |
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1.5 Besonderheiten bei den Verben auf -ern |
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25 | Abweichend vom Duden (GD, Rz. 218,1; RugD Indikativ 3) und vom Vorrang des Rechtschreibdudens (Rz. 3) lautet bei den Verben auf -ern das Präsens: ich fei[e]re oder ich feier, du feierst, er feiert, wir feiern, ihr feiert, sie feiern. Durch den Konjunktiv Präsens ergeben sich keine anderen Formen. | |
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1.6 Verbformen auf -en |
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26 | Die Verbendung -en darf vor Vokal (sä-en) oder Vokal + h (seh-en) immer zu -n verkürzt werden (GD, Rz. 218,2; RugD Indikativ 4). | |
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Verbformen auf -ieen müssen zu -ien (sie schrien) verkürzt werden (RugD, Indikativ 4), was jeweils ausdrücklich im Stichworteintrag steht.
2. Erstes und zweites Partizip2.1 Erstes Partizip |
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Beim ersten Partizip (machend) darf (auch bei den in Rz. 26 genannten Verben) das end nicht zu nd verkürzt werden.
Das erste Partizip darf immer dekliniert werden, also auch dann, wenn es kein eigener Stichworteintrag ist. |
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Das erste Partizip darf nur gesteigert werden, wenn es ein eigener Stichworteintrag ist (vgl. RugD, erstes Partizip 1, Vergleichsformen 3.1) und aufgrund der Bedeutung ein Vergleich möglich ist (zur Parallele bei Adjektiven s. Rz. 39). | ||
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2.2. Zweites Partizip2.2.1 Besonderheiten bei Partizipien auf -en |
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28 | Endet das zweite Partizip auf -en (gesehen, zerbrochen), darf die Partizipendung nach Vokal + h zu -n verkürzt werden (GD, Rz. 330; RugD, zweites Partizip 1). | |
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Die Partizipendung -ieen wird immer zu -ien verkürzt (geschrien) (a. a. O.).
Zweite Partizipien auf -en dürfen das e der Partizipendung (»geseh[e]nen«) weglassen, wenn unmittelbar danach ein e folgt (GD, Rz. 480,2 u. 3). |
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2.2.2 Deklination |
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29 |
Anders als das erste Partizip (Rz. 27) darf das zweite Partizip nicht immer dekliniert werden (die getane Arbeit, die gesäten Körner) (ausführlich GD, Rz. 333-335; RugD zweites Partizip 2.1-2.3).
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2.2.3 Steigerung |
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30 | Das zweite Partizip darf nur gesteigert werden, wenn es ein eigener Stichworteintrag ist (vgl. RugD, Vergleichsformen 3.1) und aufgrund der Bedeutung ein Vergleich möglich ist (zur Parallele bei Adjektiven s. Rz. 39). | |
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3. Substantive3.1 Genitiv- und Pluralformen |
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31 | Nach welchem Muster Substantive dekliniert werden dürfen (das Haus, des Hauses...), ergibt sich aus dem Rechtschreibduden (Beispiel: Rz. 2). Ggf. ist bei den »Hinweisen zur Wörterbuchbenutzung« oder beim Grundwort nachzuschlagen. | |
3.2 Dativ mit -e |
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32 | Nur männliche und sächliche Substantive dürfen den Dativ häufig auch mit -e bilden (GD, Rz. 381, 383). | |
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Die wichtigsten Fallgruppen, bei denen ein Dativ-e unzulässig ist, sind (vollständige Auflistung in GD, Rz. 383):
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Der Dativ darf, auch wenn der Genitiv auf -[e]s endet, nicht immer mit -e gebildet werden (missverständlich GD, Rz. 381). | ||
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3.3 Personen-Eigennamen |
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33 | Personen-Eigennamen sind Personenvor- und -nachnamen einschließlich Namen von Göttern, Helden usw. (vgl. GD, Rz. 390 f.). Sie dürfen immer auch ohne besonderen Hinweis im Rechtschreibduden den Genitiv bilden. Hierfür gelten die Regeln des Dudens (GD, Rz. 413; RugD Personennamen 2.1); die altertümlichen und veralteten Endungen sind unzulässig. | |
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Personen-Eigennamen dürfen immer nach den Regeln des Dudens (GD, Rz. 365, 414; RugD Personennamen 3) einen Plural (mit der Bedeutung »Menschen wie...«) bilden. | ||
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3.4 Geografische Eigennamen |
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34 | Geografische Eigennamen sind Namen von Städten, Ländern, Bergen, Flüssen, Sternen usw. Sie dürfen immer auch ohne besonderen Hinweis im Rechtschreibduden den Genitiv bilden, der bei weiblichen Wörtern allerdings mit der Grundform übereinstimmt. | |
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Pluralformen sind unzulässig bzw. stimmen mit dem Singular überein (wenn sie nicht wie die Niederlande Grundform sind) (GD, Rz. 365, 426; RugD, geographische Namen 1.3). | ||
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4. Adjektive4.1 Unveränderliche Adjektive |
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35 | Einige wenige Adjektive sind unveränderlich, sie dürfen also weder dekliniert noch gesteigert werden. Zu solchen Adjektiven gehören vor allem fremdsprachliche Farbbezeichnungen (rosa, creme), unabhängig davon, ob ihr Stichworteintrag auf den Stichworteintrag beige verweist (vgl. GD, Rz. 445,5; RugD, Farbbezeichnungen 2.2). Das Deutsche Universalwörterbuch zählt abschließend und ausschließlich diese Adjektive auf (auf GD, Rz. 451 kommt es nicht an). | |
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Zu Adverbien s. Rz. 42, zur Steigerung von Farbadjektiven s. Rz. 39. | ||
4.2 Besonderheiten bei Adjektiven auf -er |
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36 | Fremdsprachliche Adjektive auf -er sowie Adjektive auf -auer und -euer lassen das e des Wortstamms (»integren«, »sauren«) immer weg, wenn unmittelbar nach dem -er ein e folgt (RugD, Adjektiv 1.2.13; z. T. anders GD, Rz. 480,2). | |
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Andere Adjektive auf -er dürfen das e des Wortstamms (»mag[e]ren«) weglassen, wenn unmittelbar nach dem -er ein e folgt (GD, Rz. 480,2, RugD, Adjektiv 1.2.13). | ||
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Das e der Endung fällt nie weg (a. a. O.). | ||
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Zur ersten Steigerungsstufe (»magereren«) s. Rz. 40.
4.3 Besonderheiten bei Adjektiven auf -el |
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37 | Adjektive auf unbetontes -el lassen das e des Wortstamms weg (»edlen«), wenn unmittelbar danach ein e folgt (GD, Rz. 480,1; RugD, Adjektiv 1.2.13). | |
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Das e der Endung fällt nie weg (a. a. O.). | ||
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Zur ersten Steigerungsstufe (»edleren«) s. Rz. 40.
4.4 Besonderheiten bei Adjektiven auf -en |
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38 | Adjektive auf unbetontes -en dürfen das e des Wortstamms (»eb[e]nen«) weglassen, wenn unmittelbar danach ein e folgt (GD, Rz. 480,2 u. 3; RugD, Adjektiv 1.2.13). | |
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Das e der Endung fällt nie weg (a. a. O.). | ||
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Zur ersten Steigerungsstufe (»ebeneren«) s. Rz. 40.
4.5 Steigerung4.5.1 Allgemeines |
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39 |
Folgende Gruppen von Adjektiven dürfen ausnahmsweise nicht gesteigert werden (nett, netter, am nettesten):
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Zur Steigerung des ersten Partizips (machend) s. Rz. 27, zu der des zweiten Partizips (gemacht) s. Rz. 30. | ||
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4.5.2 Besonderheiten bei der ersten Steigerungsstufe |
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40 |
Abweichend vom Duden (GD, Rz. 515; RugD, Adjektive 1.2.13, Vergleichsformen 2.2.) dürfen die deklinierten Formen der ersten Steigerungsstufe (das größere Haus, des größeren Hauses...) nur in folgenden Fällen verkürzt werden:
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4.5.3 Besonderheiten bei der zweiten Steigerungsstufe |
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41 | Die Formen der zweiten Steigerungsstufe auf -(e)st (am kleinsten, am schnellsten) sind auch ohne Endung erlaubt (GD, Rz. 522). | |
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5. Adverbien |
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42 | Adverbien (hier, jetzt, schließlich, probeweise) sind unveränderlich. Von den im Regelfall deklinierbaren Adjektiven (groß, bunt) sind sie im Rechtschreibduden äußerlich nicht zu unterscheiden. In Zweifelsfällen empfiehlt sich das Deutsche Universalwörterbuch, das die Wortart nennt. | |
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Die wenigen Steigerungsformen der Adverbien sind nur erlaubt, wenn sie eigene Stichworteinträge sind oder ausdrücklich in einem Stichworteintrag stehen (anders GD, Rz. 629; RugD, Vergleichsformen 5). | ||
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Anhang 1: Stichwortverzeichnis |
Die Zahlen verweisen auf die Randziffern.
Abkürzung 9
Adjektiv 35-41; auf -el 37, 40; auf -en 38, 40; auf -er 36, 40; fremdsprachliches 35-37, 39-40; unveränderliches 35, 39; s. auch Steigerung
Adverb 42
Akzent 7
Apostroph s. Weglassen von Buchstaben
atm 23
Auslassen von Buchstaben s. Weglassen von Buchstaben
baun 26
beige 16, 35; Verweis auf beige 17, 35, 39
Beugung 2, 6, 13-17; s. auch die einzelnen Wortarten
Beugungsform, dichterische 16-17; Grundregel 2; seltene 16-17; umgangssprachliche 16-17; veraltete 16-17; s. auch Wort
Dativ 32
Deklination, des Adjektivs 35-41; des ersten Partizips 27; des Substantivs 31-34; des zweiten Partizips 29-30; s. auch Beugung
Dichtung 16-17
Duden, Auflage 1; Vorrang des Rechtschreibdudens 3
dunklen / dunkeln 37
düstren / düstern 36
-e (Dativendung) 32
e, Auslassung des: s. Weglassen von Buchstaben
Eintrag im Duden 2, 4-5, 14, 16-17, 19, 27, 29-30
-eln (Verbendung) 23-24
-en (Adjektiv- und Partizipendung) 28, 38, 40
-en (Verbendung) 26
-er (Adjektivendung) 36, 40; s. auch Steigerung
-ern (größern) 40
es regnet 22
-est (best) 41
EUR 9
Fremdwort 32; fremdsprachliches Adjektiv 35-36
gemacht 29-30
gegebne 28-30
Genitiv 2, 18, 31; von Eigennamen 33-34
Geografische Bezeichnung 34
Gleichheitszeichen 9
grave 42
Griechischer Buchstabe 4
größern / größren 40
Höchststufe der Steigerung 41
ixt aus 21
Joker 7
Komma 8
Konjugation s. Verb
machens 18
magern / magren 40
My 4
Nachsilbe 8-9
nur in 15
Partizip s. erstes / zweites Partizip
Plural 2, 18, 31; von Eigennamen 33-34
Punkt 8-9
raufkommen 19
reinlassen 19
-ren (größren) 40
sammeln 23-24
Satzzeichen 8-9
Schreibvariante 4-5
Sonderzeichen 7-8
ß 7
-st (best) 41
Substantiv 31-34
Substantivierung 18
toi 8
Umlaut 7
Verb 20-26; auf -eln 23-24; auf -ern 23, 25; Auslassung des End-e 23; reflexives 18, 29; trennbares 21
Verschmelzung zweier Wörter 19
Verweis 4, 9; auf beige 17, 35, 39
Vgl. s. Verweis
Vorsilbe 8-9
Währungscode 9
Weglassen von Buchstaben am Wortanfang 19; am Wortende 19, 23; beim Adjektiv und Partizip auf -en 38, 40; beim Adjektiv auf -el 37, 40; beim Adjektiv auf -er 36, 40; bei der ersten Steigerungsstufe 40; in der Wortmitte 24-28, 36-38, 40
Wort, erlaubtes 4; geschlechtsspezifisches 5; regional gebräuchliches 4; seltenes 4; umgangssprachliches 4; veraltendes 4; veraltetes 4; unzulässiges 5; weibliches 32; s. auch Beugungsform, Fremdwort
Wortzusammensetzung 5, 16-17, 31
Zweibuchstabige Wörter 12
Zweites Partizip 28-30, 39; auf -en 38, 40
Anhang 2: Erklärung der Fachbegriffe |
Ausführlichere Erläuterungen: GD, S. 860-870.
Adjektiv: Eigenschafts-, Art-, Bei-, Wiewort; schön, grau, rund
Adverb (Mehrzahl: Adverbien): Umstandswort; Unveränderbares Wort, das z. B. einen örtlichen, zeitlichen oder einen die Art und Weise betreffenden Umstand angibt; dort, abwärts, jetzt, gestern, anfangs, so, anstandslos, haufenweise, kurzerhand
Akkusativ: 4. Fall, Wenfall (Frage: wen oder was); Sie liest einen Bericht. Der Hund beißt den Mann.
Beugung: Oberbegriff für Deklination, Konjugation und Steigerung
Dativ: 3. Fall, Wemfall (Frage: wem); Sie hilft dem Jungen.
Deklination, deklinieren: Formabwandlung, Beugung z. B. von Substantiven und Adjektiven; das Kind, des Kindes, dem Kind[e], das Kind; die Kinder...
Erstes Partizip: Mittelwort der Gegenwart, Präsenspartizip; sprechend, schwimmend
Genitiv: 2. Fall, Wesfall (Frage: wessen); Das ist das Buch meines Bruders. Das war Petras Idee.
Konjugation, konjugieren: Formabwandlung, Beugung des Verbs; ich bin, du bist, er ist...
Konjunktiv: Möglichkeitsform; das Geschehene wird im Gegensatz zur Wirklichkeit nur als möglich dargestellt; Er sei zufrieden; Sie habe viel Geld; Wäre er nur hier!; Sie kämen später.
Partizip: erstes Partizip, zweites Partizip
Plural: Mehrzahl; Gegensatz: Singular; Hunde, Katzen, Mäuse
Präsens: Jetztzeit, Gegenwart; Heute kommt Franz.
Präteritum: Vergangenheitstempus, 1. Vergangenheit, Imperfekt; Er kam, sah, siegte.
Singular: Einzahl; Gegensatz: Plural; Hund, Katze, Maus
Steigerung, Steigerungsstufen: Vergleichsformen zur Kennzeichnung verschiedener Grade einer Eigenschaft o.Ä.; klein (= Grundstufe), kleiner (= erste Steigerungsstufe = Mehr-, Höherstufe), am kleinsten (= zweite Steigerungsstufe = Meist-, Höchststufe = Vergleichsform zum Ausdruck des höchsten Grades)
Substantiv: Nomen, Nenn-, Namen-, Ding-, Hauptwort; Wort, das einen Gegenstand, Begriff oder ein Lebewesen, kennzeichnet; Bär, Buch, Sonne, Sterne, Gesicht, Zeit
Substantivierung: Bildung von Substantiven durch Voranstellen des Artikels; das Lachen, das Ja
Verb: Zeit-, Tätigkeits-, Tu(n)wort; Wort, das einen Zustand, Vorgang oder eine Handlung kennzeichnet; schreiben, lesen, spielen
Zweites Partizip: Mittelwort der Vergangenheit, Perfektpartizip; gedacht, gemacht, getan, besucht