Allgemeine Regeln für Wortspiele
(Januar 2004)

Regeltext (HTML) | Regeltext (pdf) | Weitere Infos | Kontakt

Die Allgemeinen Regeln für Wortspiele bestimmen, welche Wörter in den Wortspielen des KSK und des Dottendorfer Soccers erlaubt sind. Sie präzisieren und ergänzen in klaren Regelungen und anhand vieler Beispiele die nicht für Wortspiele gemachten Dudenregeln. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis (Anhang 1) erleichtert das rasche Auffinden einzelner Regelpassagen. Die wenigen Fachbegriffe, auf die das Symbol siehe Erläuterungen (mit Link zum Fachbegriff) hinweist, sind in Anhang 2 erläutert.

! Die Wortspielregeln basieren auf dem Duden, Die deutsche Rechtschreibung (Duden Band 1), 22. Aufl. Mannheim u. a. 2000; Duden, Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (Duden Band 4), 6. Aufl. Mannheim u. a. 1998 (zit.: GD); Duden, Richtiges und gutes Deutsch (Duden Band 9), 5. Aufl. Mannheim u. a. 2001 (zit.: RugD). Abweichungen vom Duden sind durch ein großes Ausrufezeichen gekennzeichnet.

Diese Regelfassung vom Januar 2004 enthält erstmals die grundlegenden Prinzipien der Wortspielregeln (Rz. 1-3), Regeln über Adjektive auf -el (Rz. 37, 41) sowie Adverbien (Rz. 42). Erheblich erweitert wurden die Angaben zu erlaubten Wörtern (Rz. 4) und Substantiven (Rz. 31-32). Wesentlich verbessert und teilweise inhaltlich gegenüber der früheren Fassung geändert ist vor allem der Abschnitt zu besonderen Beugungsformen (Rz. 2, 16-17). Regeländerungen hat es ferner bei Farbadjektiven gegeben (Rz. 35, 39).

Verfasst wurden diese Regeln wiederum von Daniel Böttcher unter Mitarbeit von Cici Beilken, Jörg Diersen, Lukas Grossmann und Monika Lache.

Fragen und Hinweise werden erbeten an wortspielregeln@postspiele.info.

Inhaltsübersicht

A. Grundregeln (Vorrang des Rechtschreibdudens): Rz. 1

B. Erlaubte und unzulässige Wörter: Rz. 4

C. Erlaubte und unzulässige Beugungsformen: Rz. 13

D. Einzelne Wortarten: Rz. 20

Stichwortverzeichnis Anhang 1

Erklärung der Fachbegriffe Anhang 2

 

 

A. Grundregeln (Vorrang des Rechtschreibdudens)

 

1. Erlaubte Wörter

1 Welche Wörter erlaubt sind, richtet sich ausschließlich nach dem Rechtschreibduden, dessen maßgebliche Auflage(n) die Leitung des jeweiligen Wortspiels bestimmt. Ein Wort ist erlaubt, wenn es ein eigener Stichworteintrag oder eine erlaubte siehe Erläuterungen Beugungsform hiervon ist (Rz. 4-6), keine fremdsprachlichen Buchstaben oder andere Sonderzeichen (z. B. ç, é, ô, Bindestrich) enthält (Rz. 7-8) und keine Abkürzung ist (Rz. 9-12).

2. Erlaubte Beugungsformen

2 Welche siehe Erläuterungen Beugungsformen ein (erlaubtes) Wort bilden darf, richtet sich in erster Linie ebenfalls nach dem Rechtschreibduden.
 
Beispiel: Der Stichworteintrag »Esel; -s, -« bedeutet, dass z. B. (des) Esels und (den) Eseln erlaubt sind.
  Soweit die Wortspielregeln nichts Gegenteiliges aussagen, sind insbesondere unregelmäßige siehe Erläuterungen Pluralformen (die Bröter zu Brot) und unregelmäßige siehe Erläuterungen Verbformen (ich buk zu backen) nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich im Rechtschreibduden - und nicht etwa »versteckt« z. B. im Grammatikduden - stehen (Einzelheiten: Rz. 16-17).

3. Widerspruchsregel

3 Bei Widersprüchen zwischen den Duden-Publikationen besitzt der Rechtschreibduden bzw. der Stichworteintrag Vorrang vor allen anderen Duden-Publikationen, soweit die Wortspielregeln hierzu nichts anderes aussagen (Beispiel: Rz. 10).
 
 

B. Erlaubte und unzulässige Wörter

 

1. Stichworteintrag im Rechtschreibduden

1.1 Erlaubte Wörter

4 Stichworteinträge sind alle im Wörterverzeichnis des Rechtschreibdudens in Fettdruck aufgelisteten Wörter. Auf die Bedeutung des Stichwortes kommt es nicht an. Erlaubt sind daher auch:
  • Personen-Eigennamen (Begriff: Rz. 33)
 
Erlaubt sind z. B. Tim, Disney, Niobe, Tarzan, Iwein
 
  • Geografische Eigennamen (Begriff: Rz. 34)
 
Erlaubt sind z. B. Bern, Iran, Anden, Rhein, Atair
 
  • Bestandteile von Personen- und geografischen Eigennamen, wenn sie als eigenes Stichwort aufgeführt sind
 
Erlaubt sind z. B. Ben, Mac, van, Ache, San, Santa
 
  • Stichworteinträge mit dem Zusatz ®
 
Erlaubt sind z. B. Opel, Coke
 
  • Bezeichnungen griechischer Buchstaben
 
Erlaubt sind z. B. chi, my, phi
 
  • Ausrufe- und Fragewörter (s. Rz. 8)
 
Erlaubt sind z. B. ah[!], oh[!], pfui[!], heda[!], gell[?]
 
 
Erlaubt sind z. B. TED, PEN, Dia, Sani
 
  • Wörter, die kein in Rz. 9 genanntes Abkürzungsmerkmal besitzen
 
Erlaubt sind z. B. BH, Ms, FKKler
 
  • Veraltete, veraltende, ältere, umgangssprachliche, derbe, landschaftliche, österreichische und ähnliche Wörter
 
Erlaubt sind z. B. Einung, Behuf, Blattern, grölen, pissen, Dutt, Ribisel
  Verweist ein Stichworteintrag auf andere Wörter (»Szythe usw. vgl. Skythe usw.«; »rauh usw. alte Schreibung für rau usw.«), gelten diese Wörter als eigene Stichworteinträge.
 
Erlaubt sind z. B. Szythien, (du) rauhst, seifern
 

1.2 Nicht im Rechtschreibduden stehende Wörter

5 Nur Stichworteinträge und ihre siehe Erläuterungen Beugungsformen sind erlaubt. Unzulässig sind daher insbesondere:
 
  • Nicht als Stichworteinträge im Rechtschreibduden stehende angeblich allgemein bekannte Wörter
 
Unzulässig sind z. B. Duden, Opi
 
  • Einwohnerbezeichnungen, wenn nur die Stadt ein Stichworteintrag ist
 
Unzulässig sind z. B. (die) Churer, (den) Sucrern - Erlaubt sind z. B. (die) Barmer, (den) Bernern
 
  • Wörter, die nur für ein anderes Geschlecht im Rechtschreibduden stehen
 
Unzulässig sind z. B. Kinderärztin, Kölnerin, Kindergärtner - Erlaubt sind z. B. Hautarzt, Hautärztin
 
  • Wortzusammensetzungen, wenn nur die Einzelbestandteile Stichworteinträge sind
 
Unzulässig sind z. B. Birnensaft, Rosenbeet - Erlaubt ist z. B. Rosenöl
 
  • Wörter, die nur zusammen mit anderen Wörtern in einem Stichworteintrag stehen
 
Unzulässig sind z. B. ad, acta, nolens, volens, Wyk
 
  • Schreibvarianten und alte Schreibungen, die keinen eigenen Stichworteintrag besitzen
 
Unzulässig ist z. B. Ute, denn das steht nur »versteckt« im Stichworteintrag Uta. Ebenso: (als die Zeit) umwar, denn die alte Schreibung umsein ist kein eigener Stichworteintrag (mehr). Ebenso: Here (vgl. Hera), (wenn das Licht) anist (vgl. an)
 

1.3 Beugungsformen

6 Außer dem eigentlichen Stichwort sind auch alle grammatisch erlaubten siehe Erläuterungen Beugungsformen dieses Wortes erlaubt, soweit sie nicht durch die Wortspielregeln ausgeschlossen sind (dazu die einzelnen Regeln).
 
Erlaubt sind z. B. (er) kommt, (sie) las, (die) Vögel, (den) Häusern, redende (Menschen), gefeierte (Künstler), (ein) kleineres (Haus)
  Keine Beugungsformen des Stichwortes sind Wörter mit eigener Bedeutung, die selbst gebeugt werden dürfen (Knaller zu knallen). Sie sind nur erlaubt, wenn sie eigene Stichwörter sind.
 
Unzulässig sind z. B. Erdlein zu Erde, Lisa zu Lise, Chamer zu Cham - Erlaubt sind z. B. Macher zu machen, Frisörin zu Frisör, Treter zu treten
 

2. Wörter mit Sonderzeichen

7 Die Schreibweise des Wortes muss (außer in der Groß-/ Kleinschreibung) exakt mit dem Stichwort übereinstimmen.

2.1 Fremdsprachliche Buchstaben, Umlaute, ß

Wörter mit fremdsprachlichen Buchstaben sind unzulässig.
 
Unzulässig sind z. B. Abbé, Cœur, Cádiz, Doña, Jérôme
  Umlaute dürfen nur dann durch ae, oe bzw. ue ersetzt werden, wenn das Wortspiel kein ä, ö und ü besitzt (z. B. Boggle, Crossword).
 
Beispiel: Aerger ist bei Boggle und Crossword erlaubt, bei Scrabble und Topwords unzulässig.
  Der Buchstabe ß wird immer durch ss ersetzt.
 
Beispiel: In allen Spielen ist erlaubt Kloss für Kloß.
  Ein Joker darf nur solche Buchstaben repräsentieren, die auch als Spielsteine existieren. Er darf daher z. B. nicht als ß, é oder â verwendet werden.

2.2 Sonder- und Satzzeichen

8 Stichwörter mit einem Sonderzeichen (z. B. Bindestrich, Apostroph) sind unzulässig.
 
Unzulässig sind z. B. G[-]Man, i[-]Punkt, c[/]o, [']nauf, Sant[']
  Stichwörter mit einem Abkürzungs- bzw. Auslassungspunkt sowie die durch drei Punkte gekennzeichneten Vor- und Nachsilben sind unzulässig (s. auch Rz. 9).
 
Unzulässig sind z. B. z[.]B[.], Cie[.], Dr[.], mega[...], anti[...], [...]tum, [...]chen
  Die durch ein Ausrufe- oder Fragezeichen gekennzeichneten Ausrufewörter sind dagegen erlaubt.
 
Erlaubt sind z. B. ah[!], oh[!], pfui[!], heda[!], gell[?]
  Durch Komma(s) getrennte fett gedruckte Wörter sind einzeln nur dann unzulässig, wenn es sich um feststehende Redewendungen o. Ä. handelt.
 
Unzulässig sind z. B. put, put; veni, vici - Erlaubt sind z. B. Jogi, Jogin, Jockei, Jockey, Jochem, Jochen - Weiteres Beispiel: toi ist unzulässig, denn toi, toi, toi! ist hinter Toise eingeordnet; außerdem zeigt das abschließende Ausrufezeichen an, dass es sich um einen einheitlichen Eintrag handelt. Ebenso: tagein, das nur in der Redewendung »tagaus, tagein« vorkommt (s. auch Tag)
 

3. Abkürzungen

3.1 Abkürzungsmerkmale

9 Abkürzungen sind unzulässig. Ein Wort ist eine Abkürzung, wenn es mindestens eines der folgenden Abkürzungsmerkmale (ggf. in runden, eckigen oder Winkelklammern) besitzt:
  • Das Gleichheitszeichen
 
Unzulässig sind z. B. Co, Fe, BGB, SW, cif, GmbH, AG, mm, kg, LSG, BAFöG, fob
 
  • Den Abkürzungs- bzw. Auslassungspunkt oder die durch drei Punkte gekennzeichneten Vor- und Nachsilben (s. auch Rz. 8)
 
Unzulässig sind z. B. z[.]B[.], Cie[.], Dr[.], mega[...], anti[...], [...]tum, [...]chen
 
  • Den Hinweis »Abk.« oder »Abkürzung«
 
Unzulässig sind z. B. PTT, DIN, VGA
 
  • Den Hinweis »Währungscode«
 
Unzulässig sind z. B. EUR, LUF
  Besitzt ein Wort sowohl Abkürzungs- als auch Kurzwortmerkmale (Rz. 11), gilt es als Abkürzung.
 
Unzulässig ist z. B. VGA
  Bei Wörtern mit Verweisen (»vgl.«) gelten die Hinweise des Verweiswortes auch für das Ausgangsstichwort.
 
Beispiel: bfr ist unzulässig, denn bfr verweist auf Franc, der zur früheren belgischen Währung den Hinweis »Abk. bfr« enthält; dieses Abkürzungsmerkmal gilt auch für bfr.
 

3.2 Keine Abkürzungsmerkmale

10 Darauf ob das Wort einen Artikel besitzt, sich siehe Erläuterungen deklinieren lässt oder was es bedeutet, kommt es nicht an. Auch die Groß-/ Kleinschreibung spielt keine Rolle.
 
Unzulässig sind z. B. BAM, WC, Pkw
  Es kommt nur auf die Bezeichnung im Rechtschreibduden und nicht auf die in anderen Duden-Publikationen an.
 
Erlaubt ist z. B. Akku, das nach dem Rechtschreibduden ein Kurzwort, nach RugD eine Abkürzung ist. - Unzulässig ist z. B. Kripo, das im Rechtschreibduden mit einem Gleichheitszeichen und im GD, Rz. 760 als Silbenwort erklärt ist.
 

3.3 Gegenbegriffe

11 Im Gegensatz zu Abkürzungen sind ausdrücklich erlaubt:
  • Kurzwörter; sie enthalten im Stichworteintrag ggf. in runden, eckigen oder Winkelklammern den Hinweis »Kurzwort«, »Kurzw.«, »Kurzform« oder »kurz für«.
 
Erlaubt sind z. B. TED, PEN, Dia, Sani
 
  • Wörter, die man zwar als Abkürzung auffassen könnte, deren Einträge aber kein in Rz. 9 genanntes Abkürzungsmerkmal enthalten
 
Erlaubt sind z. B. BH, Ms, FKKler
 

3.4 Erlaubte 2-buchstabige Wörter

12 Nach D-20/ 21/ 22 erlaubte 2-buchstabige Wörter sind damit nur: Aa, ab, Ah, Ai, am, an, Ar, As, Au, äh, äs, BH, bi, Bö, CD, da, du, eh, Ei, er, es, et, ex, Go, ha, he, hi, hm, ho, hu, hü, im, in, ix, ja, je, MC (nur D-21), Ms (nur D-21/ 22), My, na, ne, nu, Ny, ob, Od, oh, on, Os, öd, Öl, PC, Pi, Po, Ra, Re, sä, so, st, tu, Tz, Ud, uh, ui, Ul, um, Ur, Uz, üb, VW, wo, Xi, zu. – Die nach D-22 erlaubten 3-buchstabigen Wörter sind im Internet abgedruckt.
Korrekturhinweis: Auch nach D-21 ist GI unzulässig (früher an dieser Stelle irrtümlicherweise als erlaubtes Wort aufgeführt).
 
 

C. Erlaubte und unzulässige Beugungsformen

 

1. Bestimmung der Wortart

13 Ob und wie ein Wort siehe Erläuterungen gebeugt werden darf, richtet sich nach der im Rechtschreibduden angegebenen Wortart (näher Rz. 42).
 
Beispiel: Von hörnern lässt sich nicht (ihr) hörnert bilden, denn hörnern ist ein siehe Erläuterungen Adjektiv.
 

2. Grundregel für Beugungsformen

14 Ausdrücklich im Stichworteintrag stehende siehe Erläuterungen Beugungsformen sind immer erlaubt, und zwar selbst dann, wenn sie an sich nach den Duden- oder Wortspielregeln unzulässig wären.
 
Erlaubt sind z. B. (Alles für die) Katz, (meiner) Seel[!] (s. Rz. 19), (die Folgen des) Jas (s. Rz. 18), (den) bess[e]ren (Zug) (s. Rz. 40)
  Bei beispielhafter (und nicht abschließender) Nennung sind auch die parallelen Beugungsformen dieses Wortes erlaubt.
 
Erlaubt sind z. B. bess[e]re Züge, (aus) bess[e]rem (Stoff) - Unzulässig ist z. B. (ich) kreuche, denn kreuch[s]t ist abschließend genannt. Ebenso: (die Folgen des) Jeins, denn das ist nur eine Parallele zu einem anderen Eintrag.
 

3. Nicht beugbare Wörter

15 Wörter, die nach dem Stichworteintrag ausschließlich in bestimmten Redewendungen vorkommen (»nur in«), dürfen nicht siehe Erläuterungen gebeugt werden. Sie sind unveränderlich.
 
Unzulässig sind z. B. (des) Nus, (den) Laufpässen, (als er ihm eins) überbriet, (wenn er) wettläuft
  Schließt der Rechtschreibduden die Beugung »im Allgemeinen« aus, darf das Wort wie üblich gebeugt werden.
 
Erlaubt sind z. B. (als er) brustschwamm, (wenn sie) seiltanzt
  Zu siehe Erläuterungen Adverbien s. Rz. 42, zu unveränderlichen siehe Erläuterungen Adjektiven s. Rz. 35.

4. Besondere Beugungsformen

16 Landschaftliche, selten(er)e, ältere, veraltende, veraltete, umgangssprachliche, gehobene, dichterische und andere besondere siehe Erläuterungen Beugungsformen sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich im Stichworteintrag stehen. (Die Angabe des Stichwortes im Spielzug ist ratsam.)
 
Erlaubt sind z. B. (er) rieh (»reihen«), (die) Rösser, (du) begönnest (»beginnen«), (die) Proviante, du bukst (»backen«), geschnoben (»schnauben«), (er) kreucht, zeuch[!], (die) Jungs, (ein) beiges (Sofa)
  Bei beispielhafter (und nicht abschließender) Nennung sind auch die parallelen Beugungsformen dieses Wortes erlaubt.
 
Erlaubt ist z. B. (sie) begönnen, (den) Rössern, (ein) beiger (Stoff) - Unzulässig ist z. B. (du) zeuchest, denn zeuch bzw. zeuch[s]t sind abschließend genannt.
  Sind bei einem Grundwort (heben, Ross) aufgrund dieser Regel besondere Beugungsformen erlaubt, dürfen auch Wortzusammensetzungen (anheben, Schlachtross) diese Formen bilden, wenn ihr Stichworteintrag keine abschließende Regelung enthält.
 
Erlaubt ist z. B. (wenn du) anhübest, denn im Stichworteintrag des Grundwortes heben steht ausdrücklich du hübest. Ebenso: (als sie) anfrugen, denn der Stichworteintrag fragen enthält ausdrücklich die beispielhafte Form du frugst. - Unzulässig ist z. B. (die) Schlachtrösser, denn der Stichworteintrag Schlachtross enthält eine abschließende Pluralform (die Schlachtrosse).
17 Teilweise abweichend von früheren Fassungen der Wortspielregeln gilt Rz. 16 nicht,
  • wenn die besondere Beugungsform lediglich in anderen Duden-Publikationen (z. B. dem Grammatikduden) steht;
 
Unzulässig sind, obwohl im Grammatikduden ausdrücklich genannt, z. B. (die) Bröter, denn im Stichworteintrag steht dieser siehe Erläuterungen Plural nicht (s. aber GD, Rz. 390). Ebenso: Mutters (Hut), denn im Stichworteintrag steht dieser siehe Erläuterungen Genitiv nicht (s. aber GD, Rz. 413,1). Ebenso: (er) kömmt, schwier! (»schwären«) (s. aber GD, Rz. 243), (du) fandest (s. aber GD, Rz. 232,1), (die) Wolfgänge (s. aber GD, Rz. 414) - Erlaubt ist z. B. (ich) feire, obwohl diese Form nur im Grammatikduden steht, denn die Wortspielregeln erlauben diese Form ausdrücklich (s. Rz. 25).
 
  • wenn nur ein Parallelfall im Rechtschreibduden steht (zu zusammengesetzten Wörtern s. aber Rz. 16);
  • wenn der Rechtschreibduden auf einen Stichworteintrag mit besonderen Beugungsformen verweist (»vgl.«).
 
Beispiel: bleues ist unzulässig, denn der Stichworteintrag bleu enthält keine besonderen Beugungsformen. Auf den Verweis auf den Stichworteintrag »beige« kommt es nicht an.
 

5. Substantivierte Wörter

18 ! Abweichend vom Duden (GD, Rz. 434) darf von beliebigen Wörtern nur dann ein siehe Erläuterungen Genitiv oder siehe Erläuterungen Plural gebildet werden (des Jas, die Blaus), wenn diese Form auch sonst erlaubt ist.
 
Erlaubt sind z. B. (des) Wenns, (des) Ichs, (die) Blaus, denn diese Wörter besitzen einen eigenen Stichworteintrag. Ebenso: (des) Jas, denn im Stichworteintrag ja steht ausdrücklich die Folgen seines Ja[s] (vgl. Rz. 14). - Unzulässig ist z. B. (des) Jeins
  Hiervon abweichend darf an die Grundform eines siehe Erläuterungen Verbs immer ein -s angehängt werden.
 
Erlaubt sind z. B. (des) Lesens, (des) Machens, (des) Glühens, (des) Sichschämens, (des) Schämens (zu den beiden letzten Formen vgl. GD, Rz. 761).
  Die Grundform des Verbs darf hierbei nicht (etwa nach der in Rz. 26 genannten Regel) verkürzt werden.
 
Unzulässig sind z. B. (des) Bauns, (des) Glühns
 

6. Auslassung von Buchstaben

19 ! Abweichend vom Duden (RugD, Apostroph 1.1, 2.1-2.3) ist ein Wort, das durch das Verschmelzen zweier Wörter (zu + der = zur) oder durch das Weglassen eines oder mehrerer Buchstaben am Wortanfang oder Wortende entsteht, nur in drei Fällen erlaubt:
  • Das entstandene Wort ist ein eigener Stichworteintrag
 
Erlaubt sind z. B. ans, aufm, aufs, beim, überm, unterm, zum, [he]rauf, [he]reinlassen, Hirt[e], gern[e], öd[e], trüb[e] - Unzulässig sind z. B. Leut, Gebirg, Sant, denn das sind keine eigenen Stichworteinträge (vgl. aber RugD, Apostroph 2.2, 2.3).
 
  • Das entstandene Wort steht im Stichworteintrag des unverkürzten Wortes (s. Rz. 14)
 
Unzulässig ist z. B. (er) ists, denn das steht nur im Stichworteintrag es.
 
  • Bei bestimmten siehe Erläuterungen Verbformen darf das End-e wegfallen (Einzelheiten: Rz. 23)
Zum Ausfall eines unbetonten e in der Wortmitte s. die einzelnen Wortarten.
 
 

D. Einzelne Wortarten

 

1. Verben

20 Die siehe Erläuterungen Beugung von siehe Erläuterungen Verben heißt siehe Erläuterungen Konjugation (ich bin, du bist...). Hierzu einige Hinweise (Einzelheiten: GD, Rz. 207-218, 226-243); zu Formen wie (des) Lesens s. Rz. 18.

1.1 Trennbare Verben

21 Formen von Verben, die bei der siehe Erläuterungen Konjugation in zwei Teile getrennt werden (ich höre auf), sind auch einzeln erlaubt.
 
Erlaubt sind z. B. (ich) ixe (aus), (er legte) dar, (wenn ich) ausixe, (wenn er) darlegt
 

1.2 Unpersönliche Verben

22 Wird ein Verb üblicherweise nur in der es-Form verwendet (es regnet, es gelingt), sind auch alle anderen Formen erlaubt.
 
Erlaubt sind z. B. (du) reust, (die Wolken) regne[te]n, (ihr) geziemt
 

1.3 Ausfall des -e am Wortende

23 Mit Ausnahme der sogleich genannten Fälle darf bei allen Verbformen ein einfaches End-e immer wegfallen (GD, Rz. 218,3; RugD, Apostroph 2.1).
 
Erlaubt sind z. B. im siehe Erläuterungen Präsens (ich) bleib[e], (ich) geb[e], (ich) sammel[e], (ich) wander[e], sä[e!], im siehe Erläuterungen Präteritum (ich) dacht[e], (es) brannt[e], (es) wurd[e], im siehe Erläuterungen Konjunktiv (sie) gäb[e], (er) könnt[e], (ich) tät[e]
  Ausnahmsweise darf das End-e nicht wegfallen:
  • Bei den Verben auf -ern und -eln, wenn zusätzlich das e in der Wortmitte entfällt (dazu Rz. 24-25)
 
Unzulässig sind z. B. (ich) samml, (ich) wandr
 
  • Bei den Verben mit einem Stamm auf Konsonant + m oder n (atm-en, regn-en), wenn nicht dem m oder n unmittelbar ein m, n, r, l oder ein Vokal + h vorausgeht (vgl. GD, Rz. 303)
 
Unzulässig sind z. B. (ich) atm, (ich) rechn, (ich) segn, (wenn ich) einebn - Erlaubt sind z. B. (ich) kämm, (ich) lern, (ich) rühm, (ich) zürn
 
  • Bei den Formen dürfe, könne, möchte, möge, müsse, wisse, wolle
 
Unzulässig ist z. B. (er sagte, dass er es) wiss
 

1.4 Besonderheiten bei den Verben auf -eln

24 Bei den Verben auf -eln lautet das siehe Erläuterungen Präsens (GD, Rz. 218,1; RugD, Indikativ 3): ich samm[e]le oder ich sammel, du sammelst, er sammelt, wir sammeln, ihr sammelt, sie sammeln. Durch den siehe Erläuterungen Konjunktiv Präsens ergeben sich keine anderen Formen.
 
Unzulässig sind z. B. (ich) samml, (du) sammelest, (wir) sammelen, (ihr) sammlet
 

1.5 Besonderheiten bei den Verben auf -ern

25 ! Abweichend vom Duden (GD, Rz. 218,1; RugD Indikativ 3) und vom Vorrang des Rechtschreibdudens (Rz. 3) lautet bei den Verben auf -ern das siehe Erläuterungen Präsens: ich fei[e]re oder ich feier, du feierst, er feiert, wir feiern, ihr feiert, sie feiern. Durch den siehe Erläuterungen Konjunktiv Präsens ergeben sich keine anderen Formen.
 
Unzulässig sind z. B. (ich) feir, (du) feierest, (wir) feieren, (ihr) feiret
 

1.6 Verbformen auf -en

26 Die Verbendung -en darf vor Vokal (sä-en) oder Vokal + h (seh-en) immer zu -n verkürzt werden (GD, Rz. 218,2; RugD Indikativ 4).
 
Erlaubt sind z. B. im siehe Erläuterungen Präsens (sie) bau[e]n, (wir) freu[e]n, (sie) geh[e]n, im siehe Erläuterungen Präteritum (wir) besah[e]n, (sie) floh[e]n, im siehe Erläuterungen Konjunktiv (wir) säh[e]n, (sie) entflöh[e]n
  Verbformen auf -ieen müssen zu -ien (sie schrien) verkürzt werden (RugD, Indikativ 4), was jeweils ausdrücklich im Stichworteintrag steht.

2. Erstes und zweites Partizip

2.1 Erstes Partizip

27 Beim siehe Erläuterungen ersten Partizip (machend) darf (auch bei den in Rz. 26 genannten Verben) das end nicht zu nd verkürzt werden.

Das erste Partizip darf immer siehe Erläuterungen dekliniert werden, also auch dann, wenn es kein eigener Stichworteintrag ist.

 
Erlaubt sind z. B. redende (Kinder), hudernden (Vögeln)
  Das erste Partizip darf nur siehe Erläuterungen gesteigert werden, wenn es ein eigener Stichworteintrag ist (vgl. RugD, erstes Partizip 1, Vergleichsformen 3.1) und aufgrund der Bedeutung ein Vergleich möglich ist (zur Parallele bei siehe Erläuterungen Adjektiven s. Rz. 39).
 
Erlaubt ist z. B. ätzendere (Chemikalien) - Unzulässig ist z. B. quesendere (Kinder), denn quesend ist kein eigener Stichworteintrag.
 

2.2. Zweites Partizip

2.2.1 Besonderheiten bei Partizipien auf -en
28 Endet das siehe Erläuterungen zweite Partizip auf -en (gesehen, zerbrochen), darf die Partizipendung nach Vokal + h zu -n verkürzt werden (GD, Rz. 330; RugD, zweites Partizip 1).
 
Erlaubt sind z. B. geseh[e]n, gefloh[e]n
  Die Partizipendung -ieen wird immer zu -ien verkürzt (geschrien) (a. a. O.).

Zweite Partizipien auf -en dürfen das e der Partizipendung (»geseh[e]nen«) weglassen, wenn unmittelbar danach ein e folgt (GD, Rz. 480,2 u. 3).

 
Erlaubt sind z. B. gefror[e]nes Wasser, gebog[e]ne (Linien)
 
2.2.2 Deklination
29 Anders als das siehe Erläuterungen erste Partizip (Rz. 27) darf das zweite Partizip nicht immer siehe Erläuterungen dekliniert werden (die getane Arbeit, die gesäten Körner) (ausführlich GD, Rz. 333-335; RugD zweites Partizip 2.1-2.3).
  • Das zweites Partizip, das ein eigener Stichworteintrag ist, darf immer dekliniert werden
 
Erlaubt sind z. B. gelöste (Rätsel), (ein) gefallener (Soldat)
 
  • Das zweite Partizip solcher Verben, die den siehe Erläuterungen Akkusativ verlangen, darf immer dekliniert werden
 
Erlaubt ist z. B. (die) gemachten (Arbeiten), denn machen verlangt den Akkusativ (wen oder was machen).
 
  • Das zweite Partizip der mit haben siehe Erläuterungen konjugierten Verben, die keinen Akkusativ verlangen, darf nie dekliniert werden
 
Unzulässig ist z. B. (die) geblühte (Rose), denn blühen wird mit haben konjugiert (»Die Rose hat geblüht«) und verlangt keinen Akkusativ.
 
  • Das zweite Partizip der mit sich verwendeten Verben (sich schämen) darf nie dekliniert werden (RugD, zweites Partizip 2.3; anders: GD, Rz. 334,2)
 
Unzulässig ist z. B. (ein sich) geirrter (Mann)
 
  • Das zweite Partizip aller anderen Verben darf häufig nicht dekliniert werden (genaue Regeln: GD, Rz. 333,3; 334,2 u. 3; RugD, zweites Partizip 2.2)
2.2.3 Steigerung
30 Das zweite Partizip darf nur siehe Erläuterungen gesteigert werden, wenn es ein eigener Stichworteintrag ist (vgl. RugD, Vergleichsformen 3.1) und aufgrund der Bedeutung ein Vergleich möglich ist (zur Parallele bei siehe Erläuterungen Adjektiven s. Rz. 39).
 
Erlaubt sind z. B. gefragtere (Personen), (einer) gereizteren (Frau) - Unzulässig ist z. B. verquicktere (Verbindungen), denn verquickt ist kein eigener Stichworteintrag.
 

3. Substantive

3.1 Genitiv- und Pluralformen

31 Nach welchem Muster siehe Erläuterungen Substantive siehe Erläuterungen dekliniert werden dürfen (das Haus, des Hauses...), ergibt sich aus dem Rechtschreibduden (Beispiel: Rz. 2). Ggf. ist bei den »Hinweisen zur Wörterbuchbenutzung« oder beim Grundwort nachzuschlagen.
 
Erlaubt sind z. B. (des) Mädchens, (des) Ölbaums - Unzulässig ist z. B. (des) Nipfes, denn der Stichworteintrag enthält keinen siehe Erläuterungen Genitiv, das Wort gehört nicht zu den »Hinweisen...« und ist auch keine Wortzusammensetzung. Ebenso: (den) Zastern, denn der Stichworteintrag schließt den siehe Erläuterungen Plural aus.
 

3.2 Dativ mit -e

32 Nur männliche und sächliche Substantive dürfen den siehe Erläuterungen Dativ häufig auch mit -e bilden (GD, Rz. 381, 383).
 
Erlaubt sind z. B. (dem) Manne, (dem) Kinde, (im) Abgrunde - Unzulässig sind z. B. (der) Fraue, (der) Hande
  ! Die wichtigsten Fallgruppen, bei denen ein Dativ-e unzulässig ist, sind (vollständige Auflistung in GD, Rz. 383):
  • Eigennamen
 
Unzulässig sind z. B. (in) Mannheime, (mit) Hermanne
 
  • Fremdwörter (= Wörter, die im aktuellen Fremdwörterduden stehen oder für die der Rechtschreibduden die fremdsprachliche Herkunft ggf. beim Grundwort angibt)
 
Unzulässig sind z. B. (dem) Autore, (dem) Soldate, (dem) Chefe
 
  • Wörter auf -el, -em, -en, -er, -chen, -lein
 
Unzulässig sind z. B. (dem) Engele, (dem) Bauere
 
  • Sämtliche Wörter auf Vokal oder Vokal + h (insoweit abweichend von GD, a. a. O.)
 
Unzulässig sind z. B. (dem) Eie, (dem) Uhue, (dem) Reisbaue, (im) Strohe
  Der Dativ darf, auch wenn der siehe Erläuterungen Genitiv auf -[e]s endet, nicht immer mit -e gebildet werden (missverständlich GD, Rz. 381).
 
Unzulässig sind z. B. (dem) Eie, (im) Strohe, (dem) Dekaloge
 

3.3 Personen-Eigennamen

33 Personen-Eigennamen sind Personenvor- und -nachnamen einschließlich Namen von Göttern, Helden usw. (vgl. GD, Rz. 390 f.). Sie dürfen immer auch ohne besonderen Hinweis im Rechtschreibduden den siehe Erläuterungen Genitiv bilden. Hierfür gelten die Regeln des Dudens (GD, Rz. 413; RugD Personennamen 2.1); die altertümlichen und veralteten Endungen sind unzulässig.
 
Erlaubt sind z. B. Janes (Kleid), Goethes (Gedichte) - Unzulässig ist z. B. (die) Yune
  Personen-Eigennamen dürfen immer nach den Regeln des Dudens (GD, Rz. 365, 414; RugD Personennamen 3) einen siehe Erläuterungen Plural (mit der Bedeutung »Menschen wie...«) bilden.
 
Erlaubt sind z. B. (die) Ismaele, (die) Ariusse, (die) Tarzane, (die) Annen, (die) Nioben, (den) Timmen, (den) Sethen
 

3.4 Geografische Eigennamen

34 Geografische Eigennamen sind Namen von Städten, Ländern, Bergen, Flüssen, Sternen usw. Sie dürfen immer auch ohne besonderen Hinweis im Rechtschreibduden den siehe Erläuterungen Genitiv bilden, der bei weiblichen Wörtern allerdings mit der Grundform übereinstimmt.
 
Erlaubt sind z. B. Bremens (Bürgermeister), Bonns (Einwohner), (die Fische des) Rheins, (die Stömung der) Donau
  siehe Erläuterungen Pluralformen sind unzulässig bzw. stimmen mit dem siehe Erläuterungen Singular überein (wenn sie nicht wie die Niederlande Grundform sind) (GD, Rz. 365, 426; RugD, geographische Namen 1.3).
 
Unzulässig sind z. B. (die) Nile, (die) Wegas
 

4. Adjektive

4.1 Unveränderliche Adjektive

35 Einige wenige siehe Erläuterungen Adjektive sind unveränderlich, sie dürfen also weder siehe Erläuterungen dekliniert noch siehe Erläuterungen gesteigert werden. Zu solchen Adjektiven gehören vor allem fremdsprachliche Farbbezeichnungen (rosa, creme), unabhängig davon, ob ihr Stichworteintrag auf den Stichworteintrag beige verweist (vgl. GD, Rz. 445,5; RugD, Farbbezeichnungen 2.2). Das Deutsche Universalwörterbuch zählt abschließend und ausschließlich diese Adjektive auf (auf GD, Rz. 451 kommt es nicht an).
 
Unzulässig sind z. B. (ein) rosa[n]er (Stoff), (der) sece (Wein), (ein) primaes (Theaterstück), (eine) trickyere (Idee), (eines) lila[n]en (Stiftes) - Weitere Beispiele für unveränderliche Adjektive: barfuß, bi, brut, dry, plempem, quitt, sexy, super - Erlaubt ist z. B. (ein) beiges (Kleid), denn beiges steht explizit im Stichworteintrag (dazu Rz. 16-17).
  Zu siehe Erläuterungen Adverbien s. Rz. 42, zur Steigerung von Farbadjektiven s. Rz. 39.
 

4.2 Besonderheiten bei Adjektiven auf -er

36 Fremdsprachliche Adjektive auf -er sowie Adjektive auf -auer und -euer lassen das e des Wortstamms (»integren«, »sauren«) immer weg, wenn unmittelbar nach dem -er ein e folgt (RugD, Adjektiv 1.2.13; z. T. anders GD, Rz. 480,2).
 
Erlaubt sind z. B. illustre (Gäste), (ein) makabrer (Vorgang), teure (Brote) - Unzulässig sind z. B. teur, teuere (Brote)
  Andere Adjektive auf -er dürfen das e des Wortstamms (»mag[e]ren«) weglassen, wenn unmittelbar nach dem -er ein e folgt (GD, Rz. 480,2, RugD, Adjektiv 1.2.13).
 
Erlaubt sind z. B. düst[e]re (Stimmung), (ein) dust[e]rer (Wald), (den) heit[e]ren (Leuten)
  Das e der Endung fällt nie weg (a. a. O.).
 
Unzulässig sind z. B. (ein) magers (Würstchen), integers (Personal)
  Zur ersten siehe Erläuterungen Steigerungsstufe (»magereren«) s. Rz. 40.

4.3 Besonderheiten bei Adjektiven auf -el

37 Adjektive auf unbetontes -el lassen das e des Wortstamms weg (»edlen«), wenn unmittelbar danach ein e folgt (GD, Rz. 480,1; RugD, Adjektiv 1.2.13).
 
Erlaubt sind z. B. edle (Pferde), (ein) nobler (Mensch) - Unzulässig sind z. B. edl, edele (Pferde), (aus) nobelem (Motiv)
  Das e der Endung fällt nie weg (a. a. O.).
 
Unzulässig sind z. B. (ein) edels (Pferd), (aus) nobelm (Motiv)
  Zur ersten siehe Erläuterungen Steigerungsstufe (»edleren«) s. Rz. 40.

4.4 Besonderheiten bei Adjektiven auf -en

38 Adjektive auf unbetontes -en dürfen das e des Wortstamms (»eb[e]nen«) weglassen, wenn unmittelbar danach ein e folgt (GD, Rz. 480,2 u. 3; RugD, Adjektiv 1.2.13).
 
Erlaubt sind z. B. (eine) erz[e]ne (Skulptur), (ein) buch[e]ner (Schrank)
  Das e der Endung fällt nie weg (a. a. O.).
 
Unzulässig sind z. B. (ein) ebens (Gelände)
  Zur ersten siehe Erläuterungen Steigerungsstufe (»ebeneren«) s. Rz. 40.

4.5 Steigerung

4.5.1 Allgemeines
39 Folgende Gruppen von Adjektiven dürfen ausnahmsweise nicht siehe Erläuterungen gesteigert werden (nett, netter, am nettesten):
  • Adjektive, bei denen aufgrund der Bedeutung kein Vergleich möglich ist, vor allem solche, die einen nicht vergleichbaren Zustand ausdrücken (schriftlich, nackt, ledig, viereckig, stumm); Einzelheiten: GD, Rz. 531; RugD, Vergleichsformen 3.1.
 
Unzulässig ist z. B. (ein) erzeneres (Kunstwerk) - Erlaubt ist z. B. leerer, denn hier ist ein Vergleich in relativer Bedeutung möglich (»Gestern war das Kino leerer als heute«), s. GD, Rz. 531,1. Ebenso: (den) lenzeren (Fässern)
 
  • Unveränderliche Adjektive (dazu Rz. 35) (RugD, Vergleichsformen 3.1)
 
Unzulässig ist z. B. (ein) klasseres (Auto)
 
  • Fremdsprachliche Farbadjektive (RugD, Farbbezeichnungen 2.2). Darauf ob ihr Stichworteintrag auf den Stichworteintrag beige verweist, kommt es nicht an.
 
Unzulässig sind z. B. (am) beigesten, (das Bild ist) rosa[n]er (als jenes), (ein) metalliceres (Kunstwerk)
 
    Andere Farbadjektive (rot, blauweiß) dürfen gesteigert werden (RugD, Farbbezeichnungen 1, Vergleichsformen 3.1).
 
Erlaubt sind z. B. blauere, röteres, roteres, weißeren, violetteren, blaugrünere
  Zur Steigerung des siehe Erläuterungen ersten Partizips (machend) s. Rz. 27, zu der des siehe Erläuterungen zweiten Partizips (gemacht) s. Rz. 30.
 
Unzulässig sind z. B. folgendere (Seiten), (ein) gevierteilterer (Mann), denn eine Steigerung ist hier sinnlos.
 
4.5.2 Besonderheiten bei der ersten Steigerungsstufe
40 ! Abweichend vom Duden (GD, Rz. 515; RugD, Adjektive 1.2.13, Vergleichsformen 2.2.) dürfen die siehe Erläuterungen deklinierten Formen der ersten siehe Erläuterungen Steigerungsstufe (das größere Haus, des größeren Hauses...) nur in folgenden Fällen verkürzt werden:
  • Das verkürzte Wort oder eine parallele Beugungsform (s. Rz. 16) steht ausdrücklich im Stichworteintrag
 
Erlaubt sind z. B. (den) Kürzer[e]n (ziehen), (sich eines) Besser[e]n / Bess[e]ren (besinnen), (mit) kürzer[e]m (Kleid), (ein) bess[e]res / besser[e]s (Essen)
 
  • Adjektive auf unbetontes -el lassen das e des Wortstamms (»edleren«) immer weg
 
Erlaubt sind z. B. noblere (Menschen), (des) edleren (Pferdes) - Unzulässig sind z. B. nobelere (Menschen), (des) edeleren (Pferdes)
 
  • Fremdsprachliche Adjektive auf -er sowie Adjektive auf -auer und -euer lassen das e des Wortstamms (»integreren«, »saureren«) immer weg
 
Erlaubt ist z. B. (eine) illustrere (Gesellschaft), saurere (Gurken) - Unzulässig ist z. B. sauerere (Gurken)
 
  • Andere Adjektive auf -er dürfen das e des Wortstamms (»heit[e]reren«) weglassen
 
Erlaubt sind z. B. heis[e]rer, (ein) mag[e]reres (Würstchen)
 
  • Adjektive auf unbetontes -en dürfen das e des Wortstamms (»eb[e]neren«) weglassen
 
Erlaubt sind z. B. (ein) eb[e]neres (Gelände) - Ebenso das siehe Erläuterungen zweite Partizip auf -en (vgl. Rz. 28): gelung[e]nere (Torten)
 
4.5.3 Besonderheiten bei der zweiten Steigerungsstufe
41 Die Formen der zweiten siehe Erläuterungen Steigerungsstufe auf -(e)st (am kleinsten, am schnellsten) sind auch ohne Endung erlaubt (GD, Rz. 522).
 
Erlaubt sind z. B. gütigst, höflichst, geringst, flinkest - Ebenso die siehe Erläuterungen Partizipien (s. Rz. 27, 30): reizendst, befangenst
 

5. Adverbien

42 siehe Erläuterungen Adverbien (hier, jetzt, schließlich, probeweise) sind unveränderlich. Von den im Regelfall siehe Erläuterungen deklinierbaren siehe Erläuterungen Adjektiven (groß, bunt) sind sie im Rechtschreibduden äußerlich nicht zu unterscheiden. In Zweifelsfällen empfiehlt sich das Deutsche Universalwörterbuch, das die Wortart nennt.
 
Unzulässig ist z. B. (ein) graves (Musikstück), denn grave ist ein Adverb und darf daher nicht dekliniert werden. - Weitere Beispiele für Adverbien: blanko, cross, dolce, franko, gratis, klasse
  ! Die wenigen siehe Erläuterungen Steigerungsformen der Adverbien sind nur erlaubt, wenn sie eigene Stichworteinträge sind oder ausdrücklich in einem Stichworteintrag stehen (anders GD, Rz. 629; RugD, Vergleichsformen 5).
 
Erlaubt ist z. B. ehest, (des) Öfter[e]n, wohler, (am) wohlsten - Unzulässig ist z. B. (ein) crossest (gespielter Ball)

Anhang 1: Stichwortverzeichnis

Die Zahlen verweisen auf die Randziffern.

Abkürzung 9

Adjektiv 35-41; auf -el 37, 40; auf -en 38, 40; auf -er 36, 40; fremdsprachliches 35-37, 39-40; unveränderliches 35, 39; s. auch Steigerung

Adverb 42

Akzent 7

Apostroph s. Weglassen von Buchstaben

atm 23

Auslassen von Buchstaben s. Weglassen von Buchstaben

Ausrufezeichen 4, 8

Ausrufwort 4, 8

baun 26

beige 16, 35; Verweis auf beige 17, 35, 39

Beugung 2, 6, 13-17; s. auch die einzelnen Wortarten

Beugungsform, dichterische 16-17; Grundregel 2; seltene 16-17; umgangssprachliche 16-17; veraltete 16-17; s. auch Wort

Dativ 32

Deklination, des Adjektivs 35-41; des ersten Partizips 27; des Substantivs 31-34; des zweiten Partizips 29-30; s. auch Beugung

Dichtung 16-17

Duden, Auflage 1; Vorrang des Rechtschreibdudens 3

dunklen / dunkeln 37

düstren / düstern 36

-e (Dativendung) 32

e, Auslassung des: s. Weglassen von Buchstaben

Eigenname 4, 33-34

Eintrag im Duden 2, 4-5, 14, 16-17, 19, 27, 29-30

-el (Adjektivendung) 37, 40

-eln (Verbendung) 23-24

-en (Adjektiv- und Partizipendung) 28, 38, 40

-en (Verbendung) 26

End-e beim Verb 19, 23

-er (Adjektivendung) 36, 40; s. auch Steigerung

-ern (größern) 40

-ern (Verbendung) 23, 25

Erstes Partizip 27, 39

es regnet 22

-est (best) 41

EUR 9

Farbadjektiv 35, 39

fei[e]re 23, 25

Flussname 4, 34

Fragezeichen 4, 8

Fremdwort 32; fremdsprachliches Adjektiv 35-36

gemacht 29-30

gegebne 28-30

Genitiv 2, 18, 31; von Eigennamen 33-34

Geografische Bezeichnung 34

Gleichheitszeichen 9

grave 42

Griechischer Buchstabe 4

größern / größren 40

Höchststufe der Steigerung 41

Infinitiv 18, 26

ixt aus 21

Jas 14, 18

Joker 7

Katz 14, 19

Komma 8

Konjugation s. Verb

Kurzwort 4, 11

Ländername 4, 34

machend 27, 39

machens 18

magern / magren 40

My 4

Nachname 4, 33

Nachsilbe 8-9

nur in 15

Partizip s. erstes / zweites Partizip

Personen-Eigenname 4, 33

Plural 2, 18, 31; von Eigennamen 33-34

Punkt 8-9

raufkommen 19

reinlassen 19

-ren (größren) 40

sammeln 23-24

Satzzeichen 8-9

sauer 36, 40

Schreibvariante 4-5

Sonderzeichen 7-8

ß 7

-st (best) 41

Städtename 4, 34

Steigerung 39-42

Substantiv 31-34

Substantivierung 18

teuer 36, 40

toi 8

Umgangssprache 4, 16-17

Umlaut 7

Verb 20-26; auf -eln 23-24; auf -ern 23, 25; Auslassung des End-e 23; reflexives 18, 29; trennbares 21

Verschmelzung zweier Wörter 19

Verweis 4, 9; auf beige 17, 35, 39

Vgl. s. Verweis

Vorname 4, 33

Vorsilbe 8-9

Währungscode 9

Weglassen von Buchstaben am Wortanfang 19; am Wortende 19, 23; beim Adjektiv und Partizip auf -en 38, 40; beim Adjektiv auf -el 37, 40; beim Adjektiv auf -er 36, 40; bei der ersten Steigerungsstufe 40; in der Wortmitte 24-28, 36-38, 40

Wort, erlaubtes 4; geschlechtsspezifisches 5; regional gebräuchliches 4; seltenes 4; umgangssprachliches 4; veraltendes 4; veraltetes 4; unzulässiges 5; weibliches 32; s. auch Beugungsform, Fremdwort

Wortart 13, 42

Wortzusammensetzung 5, 16-17, 31

Zweibuchstabige Wörter 12

Zweites Partizip 28-30, 39; auf -en 38, 40


Anhang 2: Erklärung der Fachbegriffe

Ausführlichere Erläuterungen: GD, S. 860-870.

Adjektiv: Eigenschafts-, Art-, Bei-, Wiewort; schön, grau, rund

Adverb (Mehrzahl: Adverbien): Umstandswort; Unveränderbares Wort, das z. B. einen örtlichen, zeitlichen oder einen die Art und Weise betreffenden Umstand angibt; dort, abwärts, jetzt, gestern, anfangs, so, anstandslos, haufenweise, kurzerhand

Akkusativ: 4. Fall, Wenfall (Frage: wen oder was); Sie liest einen Bericht. Der Hund beißt den Mann.

Beugung: Oberbegriff für siehe Erläuterungen Deklination, siehe Erläuterungen Konjugation und siehe Erläuterungen Steigerung

Dativ: 3. Fall, Wemfall (Frage: wem); Sie hilft dem Jungen.

Deklination, deklinieren: Formabwandlung, Beugung z. B. von siehe Erläuterungen Substantiven und siehe Erläuterungen Adjektiven; das Kind, des Kindes, dem Kind[e], das Kind; die Kinder...

Erstes Partizip: Mittelwort der Gegenwart, Präsenspartizip; sprechend, schwimmend

Genitiv: 2. Fall, Wesfall (Frage: wessen); Das ist das Buch meines Bruders. Das war Petras Idee.

Konjugation, konjugieren: Formabwandlung, Beugung des Verbs; ich bin, du bist, er ist...

Konjunktiv: Möglichkeitsform; das Geschehene wird im Gegensatz zur Wirklichkeit nur als möglich dargestellt; Er sei zufrieden; Sie habe viel Geld; Wäre er nur hier!; Sie kämen später.

Partizip: siehe Erläuterungen erstes Partizip, siehe Erläuterungen zweites Partizip

Plural: Mehrzahl; Gegensatz: siehe Erläuterungen Singular; Hunde, Katzen, Mäuse

Präsens: Jetztzeit, Gegenwart; Heute kommt Franz.

Präteritum: Vergangenheitstempus, 1. Vergangenheit, Imperfekt; Er kam, sah, siegte.

Singular: Einzahl; Gegensatz: siehe Erläuterungen Plural; Hund, Katze, Maus

Steigerung, Steigerungsstufen: Vergleichsformen zur Kennzeichnung verschiedener Grade einer Eigenschaft o.Ä.; klein (= Grundstufe), kleiner (= erste Steigerungsstufe = Mehr-, Höherstufe), am kleinsten (= zweite Steigerungsstufe = Meist-, Höchststufe = Vergleichsform zum Ausdruck des höchsten Grades)

Substantiv: Nomen, Nenn-, Namen-, Ding-, Hauptwort; Wort, das einen Gegenstand, Begriff oder ein Lebewesen, kennzeichnet; Bär, Buch, Sonne, Sterne, Gesicht, Zeit

Substantivierung: Bildung von siehe Erläuterungen Substantiven durch Voranstellen des Artikels; das Lachen, das Ja

Verb: Zeit-, Tätigkeits-, Tu(n)wort; Wort, das einen Zustand, Vorgang oder eine Handlung kennzeichnet; schreiben, lesen, spielen

Zweites Partizip: Mittelwort der Vergangenheit, Perfektpartizip; gedacht, gemacht, getan, besucht