Allgemeine Regeln für Wortspiele

Für alle Wortspiele im KSK und Dottendorfer Soccer gelten zusätzlich zu den speziellen Spielregeln die "Allgemeinen Regeln für Wortspiele". Sie sind ein Nachschlagewerk für sprachliche Problemfälle und erläutern die für Wortspiele teilweise wenig geglückten Regeln des Dudens näher. Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis der einzelnen Regeln. Dem raschen Auffinden einzelner Regeln dient ein ausführliches Stichwortverzeichnis (Anhang 1). Fachbegriffe, auf die im Text das Symbol siehe Erläuterungen (mit Link zum Fachbegriff) hinweist, sind im Anhang 2 erläutert.

! Die Regeln richten sich grundsätzlich nach der amtlichen Regelung und den Erläuterungen der Dudenredaktion dazu. In einigen Fällen weichen die Allgemeinen Regeln jedoch hiervon ab, worauf ein Ausrufezeichen hinweist.

Die vorliegende Regelfassung vom Januar 2003 wurde wiederum von Daniel Böttcher unter Mitarbeit von Cici Beilken, Jörg Diersen und Monika Lache verfasst. Wesentliche inhaltliche Änderungen und Ergänzungen gegenüber der früheren Regelfassung enthalten vor allem die Rz. 10, 12, 19-23, 28, 36, 37, 46; wegen der Vielzahl der Änderungen war eine Neunummerierung der Randziffern erforderlich.

Fragen und Hinweise sind willkommen und gehen an wortspielregeln@postspiele.info (hier gibt es die Regeln auch im pdf-Format).

Benutzte Werke: Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache (Duden Band 1), 22. Aufl. Mannheim u. a. 2000 (zit.: D-22); Duden, Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (Duden Band 4), 6. Aufl. Mannheim u. a. 1998 (zit.: GD); Duden, Richtiges und gutes Deutsch (Duden Band 9), 4. Aufl. Mannheim u. a. 1997 (zit.: RugD); Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, abgedruckt z. B. in D-22.

I. Erlaubte und verbotene Wörter Rz. 1 II. Erlaubte und verbotene Beugungsformen Rz. 16

Stichwortverzeichnis Anhang 1

Erklärung der Fachbegriffe Anhang 2


 
[1]

I. Erlaubte und verbotene Wörter

Ein Wort ist erlaubt, wenn es zum erlaubten Wortschatz gehört, d. h. im Duden (Rz. 2-6) in der richtigen Schreibweise (Rz. 7-9) steht und keine Abkürzung o. Ä. ist (Rz. 10-14).
 
[2]

1. Eintrag im Duden

Grundsätzlich sind nur solche Wörter erlaubt, die als eigener Eintrag, d. h. als eigenes fett gedrucktes Stichwort im Wörterverzeichnis des Dudens stehen oder siehe Erläuterungen Beugungsformen solcher Wörter sind. – Welche Dudenauflage(n) maßgeblich sind, entscheidet die Spielleitung.
 
[3]

a) Nicht im Duden stehende Wörter

Alle Wörter, die nicht im Wörterverzeichnis stehen, sind von vorneherein ungültig. Das gilt insbesondere für:
  • Angeblich allgemein bekannte Wörter
  • Wortzusammensetzungen

  • Es genügt nicht, wenn nur die Einzelbestandteile jeweils als Eintrag verzeichnet sind.
     
    Beispiele für ungültige Wörter: Rosenbeet, Birnensaft
  • Wörter, die nur zusammen mit anderen Wörtern in einem Eintrag stehen

  •  
    Beispiele für ungültige Wörter: nolens, volens (trotz des Eintags nolens volens); ad, acta (trotz des Eintrags ad acta)
  • Geschlechtsspezifische Wörter

  • Führt der Duden ein Wort nur für ein Geschlecht auf, ist nur diese Form erlaubt.
     
    Beispiele für ungültige Wörter: Kinderärztin, Kindergärtner, Kölnerin
     
[4]

b) Alternative Schreibweisen

Verweist der Duden auf alternative Schreibweisen ("Szythen usw. vgl. Skythe usw."), gelten alle Wörter, auf die verwiesen wird, auch in der alternativen Schreibweise als eigener Eintrag.
    Beispiele für erlaubte Wörter: Szythie, szythisch
Das gilt auch, wenn der Duden auf frühere Schreibweisen verweist (rauh usw. alte Schreibung für rau usw.).
    Beispiele für erlaubte Wörter: Rauhigkeit, Rauhnächte
     
[5]

c) Wortbeugung und -ableitung

Lässt sich aus dem Dudeneintrag die fragliche Form durch siehe Erläuterungen Beugung des Stichworts (z. B. durch Anfügen einer Endung, Umlaut, Ändern des Stammvokals) bilden, ist das Wort erlaubt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (er) kommt, (sie) liest, (die) Mauern, (die) Häuser, redende (Menschen), gefeierte (Künstler), (dem) kleinem (Kind), größer, (ein) kleineres (Haus)
     
[6] Nicht mehr um eine siehe Erläuterungen Beugungsform handelt es sich, wenn keine Wortendung angefügt wird, sondern ein neues selbstständiges Wort entsteht. Man erkennt das daran, dass dieses Wort selbst siehe Erläuterungen dekliniert oder siehe Erläuterungen konjugiert werden kann.
    Beispiele für solche Wortbildungen: Erdlein zu Erde, Macher zu machen, Frisörin zu Frisör, Treter zu treten, Schreierei zu schreien, röntgen zu Röntgen
Solche neuen Wörter sind nur erlaubt, wenn der Duden sie als eigene Stichwörter aufführt. Zu siehe Erläuterungen Substantivierungen s. Rz. 24.
 
[7]

2. Akzente, Umlaute und andere Sonderzeichen

Das Wort muss in der Schreibweise (außer in der Groß-/ Kleinschreibung) exakt mit der im Duden aufgeführten übereinstimmen. Wörter mit Akzenten, Apostrophen und anderen Sonderzeichen sind daher ungültig, weil es solche Sonderzeichen in den Wortspielen nicht gibt.
    Beispiele für ungültige Wörter: Abbé, Ångström, Cádiz, Doña, Française, Jérôme, c/o, a-Moll, G-Man
     
[8] Enthält das Stichwort einen Umlaut, muss dieser als ä, ö und ü gelegt werden. Nur dann wenn das Wortspiel keine Umlaute besitzt (z. B. Boggle, Crossword), dürfen diese durch ae, oe und ue ersetzt werden.
    Beispiel: Bei Boggle und Crossword erlaubt ist Aerger, bei Scrabble und Topwords dagegen verboten.
Der Buchstabe ß wird immer durch ss ersetzt.
    Beispiel: In allen Spielen ist erlaubt Kloss für Kloß.
     
[9] Ein Joker darf nur solche Buchstaben repräsentieren, die auch als Spielsteine existieren. Er darf daher z. B. nicht als ß, é, â oder anderes Sonderzeichen verwendet werden.
 
[10]

3. Abkürzungen und ähnliche Bezeichnungen

Abkürzungen, Vor- und Nachsilben sowie Währungscodes sind verboten.

a) Abkürzungen

Bei einem Wort handelt es sich genau dann um eine Abkürzung, wenn der Dudeneintrag mindestens eines der folgenden Merkmale aufweist:
  • Der Eintrag enthält ein Gleichheitszeichen, dem eine Erklärung des Eintrags folgt

  •  
    Beispiele für ungültige Wörter: Cl, Fe als Zeichen für chemische Elemente, BGB, bz, cif, GmbH, mm, Pkw, pp
     
    Hat ein Eintrag mehrere Bedeutungen, sind die unterschiedlichen Bedeutungen durch Semikola getrennt. Ein am Anfang stehendes Gleichheitszeichen bezieht sich grundsätzlich auf alle Bedeutungen des Eintrags, d. h. das Wort ist insgesamt verboten.
     
    Beispiel: LSG = Landessozialgericht; Landschaftsschutzgebiet
     
    Nur dann wenn dem Semikolon die Erklärung "auch für" folgt, ist das Wort in der anderen Bedeutung keine Abkürzung, d. h. es ist erlaubt.
     
    Beispiel (D-21): BaföG; (= Bundesausbildungsförderungsgesetz; auch für Geldzahlungen nach diesem Gesetz)
     
    Hat ein Eintrag keine unterschiedlichen Bedeutungen (enthält er also keine Semikola), gilt das Gleichheitszeichen am Anfang für den gesamten Eintrag auch dann, wenn später die Worte "auch für" folgen.
     
    Beispiel (D-22): BaföG; = Bundesausbildungsförderungsgesetz (auch für Geldzahlung nach diesem Gesetz)
  • Dem Stichworteintrag schließt sich direkt ein Punkt an oder der Eintrag selbst enthält dieses Zeichen

  •  
    Beispiele für ungültige Wörter: Cie., Dr.
  • Einträge mit dem Hinweis "Abk." oder "Abkürzung"

  • Teilweise abweichend von früheren Regelfassungen ist das Wort auch dann eine Abkürzung, wenn der Hinweis "Abk." oder "Abkürzung" in runden, eckigen oder Winkelklammern steht.
     
    Beispiele für ungültige Wörter: PTT, GPU
     
    Enthält ein Eintrag sowohl die Kennzeichnung "Kurzw." als auch "Abk.", gilt das Wort als Abkürzung.
     
    Beispiel: VGA (D-22)
Das Vorstehende gilt auch dann, wenn dem Wort ein Artikel beigefügt ist oder eine siehe Erläuterungen Deklination angedeutet wird. Auch die Groß-/ Kleinschreibung spielt keine Rolle.
    Beispiele für ungültige Wörter: BAM, WC
     
[11] Fordert der Duden zum Vergleich eines Stichworts auf ("vgl."), ist bei diesem Stichwort stets nachzuschlagen, ob dieser Eintrag Informationen auch für das Ausgangsstichwort enthält.
    Beispiel: Ob die Form bfr erlaubt ist, kann man erst entscheiden, wenn man entsprechend dem Eintrag bfr vgl. Franc unter Franc nachschlägt. Die in diesem Eintrag enthaltende Information belg. Franc (Abk. bfr) zählt zum Stichwort bfr mit der Folge, dass bfr ausgeschlossen ist.
     
[12]

b) Vor- und Nachsilben, Währungscodes

Vor- und Nachsilben dürfen nicht alleine gelegt werden. Man erkennt sie im Duden daran, dass dem Stichworteintrag drei Punkte ("...") folgen oder vorausgehen.
    Beispiele für ungültige Wörter: mega..., anti..., ...tum, ...chen
Auch Währungscodes (z. B. EUR, LUF) sind ungültig.
 
[13]

c) Gegenbegriffe

Demnach sind ausdrücklich erlaubt:
  • Ausrufewörter, erkennbar am Ausrufezeichen, das dem Stichwort direkt folgt.

  •  
    Beispiele für erlaubte Wörter: ah!, oh!, pfui!, heda!
  • Bezeichnungen griechischer Buchstaben

  •  
    Beispiele für erlaubte Wörter: chi, my
  • Kurzwörter; sie enthalten im Eintrag den Hinweis "kurz für" oder "Kurzw.".

  •  
    Beispiele für erlaubte Wörter: Rep, Sani, PEN, TED
  • Wörter, die man zwar als Abkürzung auffassen könnte, deren Eintrag aber keines der o. g. Merkmale aufweist.

  •  
    Beispiele für erlaubte Wörter: CD, BH
     
[14]

d) Anhang: Zwei-Buchstaben-Liste

Nach D-20/ 21/ 22 erlaubte 2-buchstabige Wörter sind damit nur:
 
Aa, ab, Ah, Ai, am, an, Ar, As, Au, äh, äs, BH, bi, Bö, CD, da, du, eh, Ei, er, es, et, ex, GI (nur D-20/ 21), Go, ha, he, hi, hm, ho, hu, hü, im, in, ix, ja, je, MC (nur D-21), Ms (nur D-21/ 22), My, na, ne, nu, Ny, ob, Od, oh, on, Os, öd, Öl, PC, Pi, Po, Ra, Re, sä, so, st, tu, Tz, Ud, uh, ui, Ul, um, Ur, Uz, üb, VW, wo, Xi, zu.
 
[15]

4. Nicht zur Standardsprache gehörende Wörter

Auch Wörter mit Hinweisen wie "veraltet", "veraltend", "älter", "regional", "umgangssprachlich" u. Ä. dürfen grundsätzlich verwendet werden.
    Beispiele für erlaubte Wörter: grimmen, Götti, grölen, Blattern
Nur eingeschränkt in den Wortspielen gültig sind umgangssprachliche und veraltete siehe Erläuterungen Beugungsformen (s. Rz. 20-23).
 
[16]

II. Erlaubte und verbotene Beugungsformen

1. Möglichkeit der Wortbeugung

Ergibt sich aus dem Eintrag des Stichworts, dass das Wort ausschließlich in einer bestimmten Form vorkommt ("nur in"), ist eine siehe Erläuterungen Beugung ausgeschlossen. Das Wort ist also unveränderlich.
    Beispiele für unveränderliche Wörter: dannen, Daffke
Schließt der Duden die siehe Erläuterungen Deklination oder siehe Erläuterungen Konjugation nur "im Allgemeinen" aus, können von diesen Wörtern alle auch sonst möglichen Formen gebildet werden; der Eintrag hat dann für die Wortspiele keine Bedeutung. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die gewählte Form gebildet werden darf.
    Beispiel für ein veränderbares Wort: rückenschwimmen
     
[17] Es sind selbstverständlich alle Formen eines Wortes erlaubt, auch solche, die nur in besonderen Sprechsituationen (etwa der Dichtung) verwendet werden. Auch Formen, die nach dem Duden "selten" gebildet werden, sind erlaubt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: Proviante, Rückenschmerz, (du) begönnest, (sie) begönnen (vgl. D-22 und GD, Rz. 243, 229)
     
[18] Auch wenn ein Verb normalerweise nur in der 3. Person Singular verwendet wird (es regnet, es gelingt), sind auch alle anderen Formen zugelassen.
    Beispiel für erlaubte Wörter: (die Wolken) regne[te]n, (du) reust, (ihr) geziemt
     
[19]

2. Grundregel für Beugungsformen

Stets sind solche siehe Erläuterungen Beugungsformen erlaubt, die explizit im Dudeneintrag des betreffenden Stichworts stehen. Dies gilt selbst dann, wenn die Form "an sich" nach den übrigen Dudenregeln oder diesen Wortspielen ungültig wäre.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (Alles für die) Katz (vgl. Rz. 28), (die Folgen des) Jas (vgl. Rz. 24), (den) bess[e]ren (Zug) (vgl. Rz. 46)
In diesen Fällen sind unter den in Rz. 20-23 genannten Bedingungen auch die entsprechende Parallelformen dieses Wortes erlaubt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: bess(e)re Züge, (einem) bess(e)rem (Zug)
     
    Beispiel für ein ungültiges Wort: (die Folgen des) Neins, da nur Parallele zu einem anderen Eintrag
     
[20]

3. Umgangssprachliche und veraltete Beugungsformen

Führt der Duden ausdrücklich eine nur umgangssprachliche oder veraltete Beugungsform an, ist genau diese Beugungsformen gültig.
    Beispiele für erlaubte Wörter: Jungens, beiges
Die übrigen entsprechenden Beugungsformen sind in diesen Fällen auch dann erlaubt, wenn sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
    Beispiele für erlaubte Wörter: beiger, beigem
Die Regel gilt entsprechend, wenn ein Stichworteintrag ausdrücklich auf einen anderen Dudeneintrag verweist, der die umgangssprachliche Beugung erlaubt.
    Beispiel: Der Eintrag bleu verweist ausdrücklich auf beige, der die umgangssprachliche Beugung zulässt. Daher sind z. B. auch bleues und bleuem erlaubt.
     
[21] Diese Regel gilt ebenfalls, wenn der GD ausdrücklich nur umgangssprachliche oder veraltete Beugungsformen aufführt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (er) büke, (er) kömmt, (du) fichst (alle GD, Rz. 243).
Die entsprechenden Beugungsformen sind nur erlaubt, wenn sich aus dem GD ergibt, dass die ausdrücklich genannte Form beispielhaft (für dieses Wort) sein soll.
    Beispiel: (Ich) büke ist der veraltete veraltete Konjunktiv II von backen (GD, Rz. 243). Auch die übrigen Konjunktiv II-Formen (du bükest, wir büken, ihr büket) sind erlaubt.
     
    Gegenbeispiel: (Ich) kömm ist verboten. Zwar ist (du) kömmst erlaubt. Aus dem Verweis in Rz. 243 auf Rz. 229 ergibt sich aber, dass der Umlaut nicht in der 1. Person Singular (ich-Form) auftritt.
     
[22] Bei im Duden stehenden Wortzusammensetzungen (ankommen, helllila) ist die Regel nicht entsprechend anwendbar. Hier sind umgangssprachliche und veraltete Beugungsformen nur erlaubt, wenn sie für genau dieses Wort im Duden oder GD aufgeführt sind oder auf einen entsprechenden Eintrag verwiesen wird.
    Beispiel für ein ungültiges Wort: (wenn du) ankömmst
     
    Beispiel für ein erlaubtes Wort: helllilanes, weil helllila auf beige verweist und dieser Eintrag die umgangssprachliche Beugung ausdrücklich erlaubt.
     
[23] Eine Übertragung von umgangssprachlichen Beugungsformen auf Parallelfälle ist nicht gestattet.
    Beispiele für erlaubte Wörter: Mutters (Ermahnungen) (GD, Rz. 413, 1), (die) Wolfgänge (GD, Rz. 414).
     
    Beispiele für ungültige Wörter: (bei) Vatern, (die) Hermänner
     
[24]

4. Substantivierte Wörter

Durch Voranstellen eines Artikels wird ein Wort zum siehe Erläuterungen Substantiv, d. h. siehe Erläuterungen substantiviert (das Ja, das Lesen, ein Muss). Zur eingeschränkten Möglichkeit zur Substantivierung des siehe Erläuterungen Partizips II (gedacht, gemacht) s. GD, Rz. 336.

! Die siehe Erläuterungen Deklination von substantivierten Wörtern ist nur in drei Fällen erlaubt (z. T. anders GD, Rz. 434):

  • An einen siehe Erläuterungen Infinitiv darf immer ein -s angehängt werden.

  •  
    Beispiele für erlaubte Wörter: (des) Lesens, (des) Stehens, (des) Glühens
     
    Nach GD, Rz. 761 sind bei allen siehe Erläuterungen reflexiven Verben die Formen mit und ohne vorangestelltes "sich" erlaubt.
     
    Beispiele für erlaubte Wörter: (des) Sichschämens, (des) Schämens, (des) Sichausweinens, (des) Ausweinens
     
    Die substantivierten Infinitive dürfen nicht (etwa nach der in Rz. 35 genannten Regel) verkürzt werden.

    Beispiel für ungültige Wörter: (des) Bauns, (des) Glühns
  • Das substantivierte Wort ist ein eigener Stichworteintrag, aus dem die Deklination hervorgeht.

  •  
    Beispiele für erlaubte Wörter: (des) Wenns, (des) Ichs, (die) Blaus
  • Die Erläuterungen des Ausgangswortes führen ausdrücklich die Beugungsform des substantivierten Wortes auf.

  •  
    Beispiele: Der Duden enthält keinen Eintrag (das) Ja, aber die Erläuterungen zum Eintrag ja enthalten den Hinweis die Folgen seines Ja[s]. Die Form Jas ist daher erlaubt. Ebenso: (des) Neins
     
    In allen anderen Fällen ist die Deklination des substantivierten Wortes ungültig.
     
    Beispiele: Der Duden enthält weder einen Eintrag (das) Vielleicht noch enthält der Eintrag vielleicht die Beugungsform (des) Vielleichts. Dieses Wort ist daher ungültig. Ebenso: (des) Ohs
     
[25]

5. Auslassung von Buchstaben (Apostrophierung)

Die Rechtschreibreform hat das Weglassen des Apostrophs weitgehend auch da erlaubt, wo er früher zwingend gesetzt werden musste: § 96 (2) der amtlichen Regelung = R 13 (D-21) = K 13 (D-22) lautet: "Der Apostroph kennzeichnet Wörter mit Auslassungen, wenn die verkürzten Wortformen sonst schwer lesbar oder missverständlich wären." Diese wenig konkrete Regelung bedeutet Folgendes:
 
[26]

a) Verschmelzung zweier Wörter

Ein Apostroph kann, muss aber nicht gesetzt werden, wenn mehrere Wörter zu einem verschmolzen werden (§ 97 der amtlichen Regelung; RugD, Stichwort Apostroph 1.1).
    Beispiel: Son (Blödsinn!)
Das gilt insbesondere für Verschmelzungen mit dem Wort "es" (D-22, Eintrag "es"; RugD, Stichwort Apostroph 1.1.) (Sags mir!) und für Verschmelzungen einer siehe Erläuterungen Präposition mit dem bestimmten Artikel (übern, aufm), auch wenn das nur umgangssprachlich oder mundartlich ist (vgl. RugD, Stichworte Apostroph 1.2 und Präposition 1.2.1.).
    Beispiele: (Wie) gehts; (er) sahs; (Hast) dus (gesehen?); ann, aufm, inn, mitm, mitn, ohnes

! In den Wortspielen sind diese Verschmelzungen ausgeschlossen. Sie sind nur dann erlaubt, wenn das entstandene Wort als eigener Eintrag im Duden steht.

    Beispiele für erlaubte Wörter: zum, zur, beim, im, ins, am, ans, aufm, aufs, hinterm, hintern, unterm, überm, übern, übers
     
[27]

b) Auslassungen am Wortanfang

! Wird ein Buchstabe am Wortbeginn ausgelassen, darf bei den Wortspielen abweichend von R 13 (D-21) = K 13 (D-22) der Apostroph nicht entfallen.
    Beispiele für ungültige Wörter: raufbringen, raufsetzen, rausarbeiten, rausfordern, naufgehen, nausbefördern
Ist das so entstandene Wort als eigener Eintrag im Duden enthalten, ist es natürlich erlaubt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: rauf, reinlassen, reinlegen
     
[28]

c) Auslassungen am Wortende

Nach den Erläuterungen des Dudens (RugD, Stichwort Apostroph 2.1-2.3) dürfen einzelne Buchstaben am Wortende, insbesondere ein -e, immer weggelassen werden.
    Beispiele: öd, trüb, (die) Leut, (das) Gebirg; (ich) komm, (er) könnt

! In den Wortspielen gilt diese Regel (mit einer wichtigen Ausnahme, s. sogleich) nicht. Hier sind solche Formen nur dann erlaubt, wenn der Duden sie als eigene Einträge aufführt oder wenn die verkürzte Form im Eintrag des Stichworts steht (zu Letzterem vgl. Rz. 19).
    Beispiele für erlaubte Wörter: Hirt, Bursch, leis, öd, gern. – Auch Katz ist erlaubt, da im Eintrag Katze die Kurzform Katz steht.
Erlaubt sind auch in den Wortspielen grundsätzlich alle siehe Erläuterungen Verbformen, bei denen das End-e weggefallen ist. Das gilt für alle Zeitformen im siehe Erläuterungen Indikativ und siehe Erläuterungen Konjunktiv.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ich) komm, (es) wurd, (sie) gäb, (er) könnt, (ich) lass, (ich) sammel, (ich) wander, sä!
Das End-e darf in folgenden ausnahmsweise Fällen nicht entfallen:
  • Bei den Verben auf -ern und -eln, wenn zusätzlich das -e- in der Wortmitte entfällt.

  •  
    Beispiele für ungültige Wörter: (ich) samml, (ich) wandr
  • Bei den Verben mit einem Stamm auf Mitlaut + m oder n (stürm-en, regn-en), es sei denn, dem m oder n geht ein m, n, r, l oder einfaches h voraus (vgl. GD, Rz. 303).

  •  
    Beispiele für ungültige Wörter: (ich) atm, (ich) rechn, (ich) segn, (wenn ich) einebn
     
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ich) kämm, (ich) lern, (ich) rühm, (ich) qualm
  • Die Konjunktive "dürfe", "könne", "möchte", "möge", "wisse", "wolle" dürfen nicht verkürzt werden.

  •  
[29]

d) Auslassungen in der Wortmitte

Die Fragen, die sich beim Weglassen eines unbetonten  e  in der Wortmitte stellen, werden bei den einzelnen Wortarten beantwortet:
  • Adjektive: auf -er (teure, geheure) Rz. 43, auf -en (ebne, belesne) Rz. 44 f., siehe Erläuterungen Komparativ von Adjektiven (größern, größren) Rz. 46
  • Partizip II auf -en: (getragne, betrogne): Rz. 44
  • Verben: auf -eln (ich sammle) Rz. 33, auf -ern (ich feire) Rz. 34, Verbformen auf -en (sän, gehn) Rz. 35

  •  
[30]

6. Verben

a) Trennbare Verben

Manche siehe Erläuterungen Verben werden bei der siehe Erläuterungen Konjugation in zwei Teile getrennt (ich höre auf). Dann ist jede dieser einzelnen Formen erlaubt. Die Angabe des siehe Erläuterungen Infinitivs im Spielzug ist ratsam.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ich) ixe (aus), (er legte) dar
In Nebensätzen werden solche Verben jedoch nicht getrennt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (wenn ich) ausixe, (wenn er) darlegt
     
[31]

b) Konjugation

Zur siehe Erläuterungen Konjugation s. zunächst oben Rz. 16-23. Tabellen zur Konjugation mit umfangreichen Erläuterungen gibt GD, Rz. 207 ff., 226 ff. Ergänzend ist Folgendes zu beachten:
 
[32]
aa) Ausfall des -e am Wortende
Auch bei den Wortspielen sind solche Verbformen grundsätzlich erlaubt, bei denen das End-e weggefallen ist (Einzelheiten und Ausnahmen s. Rz. 28).
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ich) geb, (ich) käm, (ich) wär, (wenn ich) drangeh
     
[33]
bb) Besonderheiten bei den Verben auf -eln
Entsprechend GD, Rz. 218 lauten die entsprechenden Verbformen im Präsens: siehe Erläuterungen Indikativ Präsens: ich samm(e)le (nicht: samml) oder ich sammel, du sammelst, er sammelt, wir sammeln (nicht: sammelen), ihr sammelt, sie sammeln (nicht: sammelen). siehe Erläuterungen Konjunktiv Präsens: ich samm(e)le (nicht: samml) oder ich sammel, du sammelst, er samm(e)le, wir sammeln, ihr sammelt, sie sammeln.
 
[34]
cc) Besonderheiten bei den Verben auf -ern
! Etwas abweichend von GD, Rz. 218, Fußnote 1 lauten die entsprechenden Verbformen im Präsens: siehe Erläuterungen Indikativ Präsens: ich fei(e)re (nicht: feir) oder ich feier, du feierst, er feiert, wir feiern (nicht: feieren), ihr feiert, sie feiern (nicht: feieren). siehe Erläuterungen Konjunktiv Präsens: ich fei(e)re (nicht: feir) oder ich feier, du feierst, er fei(e)re, wir feiern, ihr feiert, sie feiern.
 
[35]
dd) Weitere Besonderheiten
Endet der Wortstamm auf Vokal oder einfaches h (sä-en, geh-en), darf die Verbendung auf -n verkürzt werden.
    Beispiele für erlaubte Wörter: bau(e)n, freu(e)n, weh(e)n, kräh(e)n
Auch alle anderen Verbformen im siehe Erläuterungen Präsens und siehe Erläuterungen Präteritum im siehe Erläuterungen Indikativ und siehe Erläuterungen Konjunktiv auf -en dürfen dann zu -n verkürzt werden.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (wir) floh(e)n, (sie) schrie(e)n, (wir) säh(e)n, (sie) verzieh(e)n
     
[36]

c) Partizip I

Das siehe Erläuterungen Partizip I (machend, denkend) kann von allen Verben gebildet werden. Das -end- darf (auch bei den in Rz. 35 genannten Verben) nicht zu -nd- verkürzt werden.

Die siehe Erläuterungen Deklination ist auch dann erlaubt, wenn das Partizip I nicht als eigener Eintrag im Duden steht.

    Beispiele für erlaubte Wörter: sagend, singende (Kinder), muhenden (Kühen)
Das Partizip I darf nur dann wie ein normales Adjektiv siehe Erläuterungen gesteigert werden, wenn es als eigener Eintrag im Duden steht. Hierbei gelten Rz. 45-47 entsprechend.
    Beispiele für erlaubte Wörter: entzückendere (Kinder), reizenderen (Kindern)
     
    Beispiel für ein ungültiges Wort: folgendere (Seiten), da die Steigerung hier sinnlos ist
     
[37]

d) Partizip II

Das siehe Erläuterungen Partizip II (gedacht, gemacht) kann von allen Verben gebildet werden. Endet das Partizip II auf -en, kann die Partizipendung nach h auf -n verkürzt werden (GD, Rz. 330).
    Beispiele für erlaubte Wörter: geseh(e)n, gefloh(e)n
Nach ie fällt das -e- der Partizipendung -en immer weg.
    Beispiele für erlaubte Wörter: geschrien, gespien
Anders als das Partizip I (Rz. 36) kann das Partizip II nicht immer siehe Erläuterungen dekliniert werden. Ausgeschlossen ist die Deklination nach GD, Rz. 334 bei den meisten Verben, die kein siehe Erläuterungen Akkusativobjekt verlangen (= siehe Erläuterungen intransitive Verben), insbesondere bei den mit "haben" siehe Erläuterungen konjugierten Verben (Einzelheiten: RugD, Stichwort Zweites Partizip). Auf einen eigenen Dudeneintrag des Partizips II kommt es insoweit nicht an.
    Beispiele für ungültige Wörter: (ein) gekeimter (Same), (das) geschämte (Kind), (dem) geschlafenem (Kind)
Das Partizip II kann entsprechend den üblichen Regeln (Rz. 45-47) nur siehe Erläuterungen gesteigert werden, wenn es als eigener Eintrag im Duden steht.
    Beispiele für erlaubte Wörter: gefragtere (Personen), (eines) gesalzeneren (Preises), gereizteres (Geschrei)
     
    Beispiele für ungültige Wörter: verquicktere (Verbindungen), verzauberteren (Fröschen), weil diese Partizipien nicht als eigener Stichworteintrag im Duden stehen. Verzaubert ist zusätzlich deshalb ungültig, weil eine Steigerung hier sinnlos ist.
     
[38]

7. Substantive

a) Dativ mit -e

Der siehe Erläuterungen Dativ männlicher und sächlicher siehe Erläuterungen Substantive darf nach GD, Rz. 383 grundsätzlich auch mit -e gebildet werden.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (dem) Kinde, (dem) Manne, (im) Bilde
Zu den Ausnahmen gehören vor allem Eigennamen, Wörter auf -el, -en, -er und Fremdwörter (Einzelheiten: GD, Rz. 383). Fremdwörter sind Wörter, die im aktuellen Fremdwörterduden stehen oder für die der Rechtschreibduden die fremdsprachliche Herkunft angibt (z. B. <lat.>, engl. Bez. für; ggf. ist beim Grundwort oder einem Verweis nachzuschlagen).
    Beispiele für ungültige Wörter: (dem) Franze, (dem) Reitere, (dem) Traktore, (dem) Computere
Weibliche Substantive können den Dativ nicht auf -e bilden.
    Beispiele für ungültige Wörter: (dem) Fraue, (dem) Schüssele
     
[39]

b) Eigennamen und geografische Bezeichnungen

Auch der siehe Erläuterungen Genitiv von Vornamen und Städten ist erlaubt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: Janes (Kleid), Bremens (Bürgermeister)
Alle Eigennamen (= Vornamen, Nachnamen, Helden, Götter usw.) können einen siehe Erläuterungen Plural (mit der Bedeutung "Menschen wie...") bilden, vgl. GD, Rz. 365, 414; RugD, Stichwort Personennamen 1,4 und 3.1. Zur Pluralendung von Eigennamen siehe GD, Rz. 414.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (die) Tarzane, (die) Annen, (die) Nioben
     
[40] Soweit von geografischen Bezeichnungen (= Namen von Städten, Ländern, Flüssen, Sternen usw.) ein Plural gebildet werden kann, ist dieser mit dem siehe Erläuterungen Nominativ oder siehe Erläuterungen Genitiv siehe Erläuterungen Singular identisch (GD, Rz. 365, 426). Andere Pluralformen sind also ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Singularform, wenn der Eigenname schon im Plural steht.
    Beispiele für ungültige Wörter: (die) Nile, (die) Donauen, (der, die, das) Ardenn(e), (der, die, das) Azor(e)
     
[41]

8. Adjektive

a) Deklinierbarkeit

Einige siehe Erläuterungen Adjektive können nicht siehe Erläuterungen dekliniert werden (zur Deklination GD, Rz. 480), d. h. sie sind unveränderlich und können z. B. auch nicht siehe Erläuterungen gesteigert werden. Dazu gehören erstens solche Adjektive, deren Erläuterungen Hinweise wie "... werden/ sein/ machen" enthalten.
    Beispiele für ungültige Wörter: (ein) quittes (Paar), (ein) bankrotter (Konzern), (ein) pleites (Geschäft), (ein) downer (Hund)
Zweitens kann sich die Unveränderbarkeit der Adjektive aus GD, Rz. 451 ergeben.
    Beispiele für ungültige Wörter: (ein) futscher (Zettel), (ein) plempener (Mensch), (ein) barfußes (Kind)
Drittens sind (insbesondere einsilbige) Adjektive mit fremdsprachiger Endung nur dann deklinierbar, wenn sich dies aus dem Dudeneintrag ergibt. Hierher gehören auch fremdsprachige Farbadjektive (beige, oliv); dazu Rz. 42.
    Beispiele für ungültige Wörter: (ein) klasses (Auto), (ein) superes (Ergebnis), (ein) happyes (Kind), (ein) mediumes (Steak)
     
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ein) faires (Spiel), (ein) fitter (Bursche)
     
[42]

b) Besonderheiten bei Farbadjektiven

Die meisten Farbadjektive können nach den normalen Regeln siehe Erläuterungen dekliniert werden. Bei einer Reihe fremdsprachiger Adjektive ist die Deklination allerdings nur umgangssprachlich (RugD, Stichwort Farbbezeichnungen 2.2, GD, Rz. 445, 5). Im Duden sind sie daran erkennbar, dass auf den Eintrag beige verwiesen wird. Aus Rz. 19-23 folgt, dass in den Wortspielen bei diesen Adjektiven trotzdem alle Beugungsformen erlaubt sind.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ein) lilanes (Auto), (ein) rosaes (Kleid), (ein) rosaner (Ball), türkise (Hemden)
Zur Möglichkeit der Steigerung von (Farb)Adjektiven s. Rz. 45.
 
[43]

c) Besonderheiten bei Adjektiven auf -er

Bei den Adjektiven auf -er (teuer, geheuer) darf das -e- in der Wortmitte in allen Formen wegfallen, und zwar auch bei Adjektiven mit Doppelvokal (z. B. au, eu), vgl. GD, Rz. 480, 2. Bei fremdsprachigen Adjektiven muss es sogar wegfallen (GD, Rz. 480, 2).
    Beispiele für erlaubte Wörter: düst[e]re (Stimmung), (ein) finst[e]rer (Wald), (den) heit[e]ren (Leuten); teu[e]re (Waren), ungeheu[e]re (Vorgänge), sau[e]re (Gurken); illustre (Gäste), (ein) makabrer (Vorgang), (eine) integre (Beamtin)
Zur Regelung bei den siehe Erläuterungen Komparativen (größer, besser) s. Rz. 46.
 
[44]

d) Besonderheiten bei Adjektiven und Partizipien auf -en

Adjektive und siehe Erläuterungen Partizipien II auf -en (getragen, betrogen) dürfen das -e- der Endsilbe immer weglassen (GD, Rz. 480, 2 u. 3; RugD, Stichwort Vergleichsformen 2.2). Bei fremdsprachigen Adjektiven auf -en (z. B. fotogen) ist das nicht erlaubt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ein) eb[e]nes (Gelände), (ein) buch[e]ner (Schrank) (= Schrank aus Buchenholz), gefror[e]nes (Wasser), zerbroch[e]ne (Krüge)
     
[45]

e) Steigerungsfähigkeit von Adjektiven und Partizipien

Die meisten Adjektive können siehe Erläuterungen gesteigert werden (Einzelheiten: GD, Rz. 531, RugD, Stichwort Vergleichsformen 3.1). Die Steigerung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn wegen der Bedeutung kein Vergleich möglich ist. Dazu gehören vor allem Adjektive, die einen nicht vergleichbaren Zustand ausdrücken (schriftlich, nackt, ledig, viereckig, rund, stumm), sowie Adjektive, die das Grundwort verneinen (ungültig, unrettbar, unüberhörbar).

Auch siehe Erläuterungen deklinierbare Farbadjektive sind grundsätzlich steigerbar (RugD, Stichwort Farbbezeichnungen 1); zusammengesetzte Farbadjektive (blaugrün) lassen sich dagegen nicht steigern. Entsprechend Rz. 41 können nicht deklinierbare Adjektive nicht gesteigert werden.

    Beispiele für ungültige Wörter: (ein) toterer (Mensch), atonalere (Musik), ungültigere (Wörter), (ein) klasseres (Auto)
Zur Steigerungsmöglichkeit des siehe Erläuterungen Partizips I (denkend, machend) s. Rz. 36, zu der des siehe Erläuterungen Partizips II (gedacht, gemacht) s. Rz. 37.
 
[46]

f) Besonderheiten beim Komparativ

! Bei den siehe Erläuterungen Komparativformen (schöner, kleiner, besser) kann nach dem Duden (GD, Rz. 515; RugD, Stichwort Vergleichsformen 2.2.) das -e- beim Grundwort (größ[e]ren) oder in der Endung (größer[e]n) wegfallen. In den Wortspielregeln sind beide verkürzten Formen grundsätzlich ungültig.
    Beispiele für ungültige Wörter: bösern (Menschen), (ein) fitters (Kind), (im) trockenerm (Raum), (in) dunklern (Wäldern)
Die Verkürzungen sind nur in folgenden Fällen erlaubt:
  • Die verkürzte Form steht ausdrücklich im Dudeneintrag.

  •  
    Beispiele für erlaubte Wörter: (den) Kürzer[e]n (ziehen), (sich eines) Besser[e]n (besinnen)
     
    Auch parallele Beugungsformen sind dann erlaubt (s. Rz. 19-23).
     
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ein) kürzer[e]s (Kleid, (ein) bess[e]rer (Vorschlag), (einem) bess[e]rem (Plan), lauter(e)n (Gedanken)
  • Nur bei den Adjektiven auf -el sowie denen auf -er mit Doppelvokal (dunkel, teuer) muss entsprechend GD, Rz. 515 das -e- beim Grundwort (größ[e]ren) immer wegfallen.

  •  
    Beispiele für erlaubte Wörter: (ein) dunklerer (Wald), (eines) edleren (Menschen), (ein) teureres (Brot), saurere (Gurken).
     
    Beispiele für ungültige Wörter: dunkelere (Wälder), sauerere (Gurken), (mit) edeleren (Leuten)
     
[47]

g) Besonderheiten beim Superlativ

Die siehe Erläuterungen Superlativformen auf -(e)st (am kleinsten, am schnellsten) sind nach dem Duden (GD, Rz. 522) auch ohne Endung erlaubt.
    Beispiele für erlaubte Wörter: best, gütigst, höflichst, ergebenst, geringst, flinkest
     


Anhang 1: Stichwortverzeichnis

Die Zahlen verweisen auf die Randziffern


Abkürzung 10, 11
Adjektiv 41-47; auf -el 46; auf -en 44; auf -er 43, 46; fremdsprachiges 41-44; s. auch Farbadjektiv, Steigerung
Akzent 7, 9
Apostroph s. Auslassung von Buchstaben
atm 28
Auslassung von Buchstaben 25-29, 32-35, 43, 44, 46; am Wortanfang 27; am Wortende 28, 32; beim Adjektiv und Partizip auf -en 44; beim Adjektiv auf -er 43; beim Komparativ 46; in der Wortmitte 29, 33-35, 43, 44, 46
Ausrufwort 13
Bafög 10
baun 35
beiges 20, 42
Beugung 5, 6, 16-19, s. auch die einzelnen Wortarten
Dativ 38
Deklination des Adjektivs 41-47, des Partizips 36, 37; des Substantivs 38-40; s. auch Beugung
Dichtung 17
Dudenauflage 2
düstre 43
e, Auslassung des: s. Auslassung von Buchstaben
-e (Dativendung) 38
ebne (Adjektiv) 44, (Verb) 28
Eigenname 39, 40
Eintrag im Duden 2-6, 19, 20, 26, 36, 37
-el (Adjektivendung) 46
-eln (Verbendung) 28, 33
-en (Adjektiv- und Partizipendung) 44
-en (Verbendung) 35; s. auch Infinitiv
End-e beim Verb 28, 32; s. auch Auslassung von Buchstaben am Wortende
-er (Adjektiv auf) 43, 46; s. auch Steigerung
-ern (größern) 46
-ern (Verbendung) 28, 32, 34
es 26
es regnet 18
-est (best) 47
EUR 12
Farbadjektiv 42, 45
fei(e)re 34
Flussname 39, 40
Fremdwort 38; fremdsprachiges Adjektiv 41-44
gegebne 44
Geographische Bezeichnung 39, 40
Glühens 24
Griechischer Buchstabe 13
größern 46
größren 46
Infinitiv 24, 35
ixt aus 30
Jas 16, 24
Joker 9
Katz 19, 28
Komparation s. Steigerung
Konjugation s. Beugung
Kurzwort 13
Ländername 40
My 13
Nachname 40
Nachsilbe 12
nur in 16
Partizip I 36
Partizip II 24, 37; auf -en 44
Plural von Eigennamen 39, 40
raufkommen 27
reinlassen 27
-ren (größren) 46
sammeln 28, 33
Schreibweise 7-9; alternative 4
Sonderzeichen 7-9
ß 7-9
-st (größt) 47
Städtename 39, 40
Standardsprache 15
Steigerung 41, 45-47
Substantiv 38-40
Substantivierung 24
Superlativ 47
Umgangssprache 15, 20-23
Umlaut 8
Veraltete Formen und Wörter 15, 20-23
Verb 28, 30-37; auf -eln 28, 33; auf -ern 28, 32, 34; Auslassung des End-e 28, 32; trennbares 30
Verschmelzung zweier Wörter 26
Vorname 39
Vorsilbe 12
Verweis im Duden 4, 11
Vgl. 4, 11
Währungscode 12
Weglassen von Buchstaben s. Auslassung von Buchstaben
Wortableitung 5, 6
Wortbeugung s. Beugung
Wort, erlaubtes und verbotenes 1-15; geschlechtsspezifisches 3; regional gebräuchliches 15; selten verwendetes 17; umgangssprachliches 15, 20-23; veraltetes 15, 20-23; weibliches 38; s. auch Fremdwort
Wortzusammensetzung 3, 22
Zwei-Buchstaben-Liste 14


Anhang 2: Erklärung der Fachbegriffe

Ausführlichere Erläuterungen: GD, S. 860 ff.
Adjektiv
Eigenschafts-, Art-, Bei-, Wiewort; schön, grau, rund
Akkusativ
4. Fall, Wenfall; Liest du einen Bericht oder einen Roman?
Beugung
(hier:) Oberbegriff für siehe Erläuterungen Deklination und siehe Erläuterungen Konjugation
Dativ
3. Fall, Wemfall; Sie half dem Jungen; Er folgte seinen Eltern
Deklination, deklinieren
Formabwandlung, Beugung von siehe Erläuterungen Substantiven und siehe Erläuterungen Adjektiven; das Kind, des Kindes, dem Kind(e), das Kind; die Kinder...
Genitiv
2. Fall, Wesfall; Der Hut des Mannes; Die Mutter der Kinder
Indikativ
Wirklichkeitsform; ein Geschehen wird im Gegensatz zum siehe Erläuterungen Konjunktiv als wirklich und tatsächlich dargestellt; Tim ist hier.
Infinitiv
Nennform, Grundform des Verbs; (zu) sein, (zu) loben
Intransitives Verb
Nicht zielendes siehe Erläuterungen Verb; Verb, das kein siehe Erläuterungen Akkusativobjekt verlangt; Er kommt; Sie wartet auf ihn
Komparativ
Mehr-, Höherstufe (der siehe Erläuterungen Steigerung); Vergleichsform zum Ausdruck des ungleichen Grades; X ist jünger als Y
Konjugation, konjugieren
Formabwandlung, Beugung des Verbs; ich bin, du bist, er ist...
Konjunktiv
Möglichkeitsform; das Geschehene wird im Gegensatz zum siehe Erläuterungen Indikativ nur als möglich dargestellt; Er sagte, er sei zufrieden; Hätte es geregnet, wären wir erstaunt gewesen
Nominativ
1. Fall, Werfall; Fritz backt Pizza; Franz sucht Hans
Partizip I
1. Partizip, Mittelwort der Gegenwart, Präsenspartizip; sprechend, schwimmend
Partizip II
2. Partizip, Mittelwort der Vergangenheit, Perfektpartizip; geboren, gekommen, beschädigt, untersucht
Plural
Mehrzahl; Gegensatz: siehe Erläuterungen Singular; Katzen, Tiger, Leoparden
Präposition
Verhältniswort; Wort, das das Verhältnis zwischen zwei Wörtern (z. B. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) bezeichnet; Katze auf (unter, neben, über, in) dem Schrank
Präsens
Jetztzeit, Gegenwart(stempus); Wir arbeiten, du faulenzt
Präteritum
Vergangenheitstempus, 1. Vergangenheit, Imperfekt; Ich kam, sah, siegte
Reflexives Verb
siehe Erläuterungen Verb in Verbindung mit "sich"; sich schämen, sich ärgern, sich waschen
Singular
Einzahl; Gegensatz: siehe Erläuterungen Plural; Hund, Katze, Maus
Steigerung
Vergleichsformen, mit denen verschiedene Vergleichsformen bezeichnet werden. siehe Erläuterungen Komparativ, siehe Erläuterungen Superlativ
Substantiv
Nomen, Nenn-, Namen-, Ding-, Hauptwort; Wort, das ein Lebewesen, einen Gegenstand oder Begriff kennzeichnet; Bär, Buch, Sonne, Sterne, Gesicht, Zeit
Substantivierung
Bildung von siehe Erläuterungen Substantiven durch Voranstellen des Artikels; das Lachen, das Ja
Superlativ
Meist-, Höchststufe (der siehe Erläuterungen Steigerung); Vergleichsform zum Ausdruck des höchsten Grades; am höchsten, am besten
Verb
Zeit-, Tätigkeits-, Tu(n)wort; Wort, das einen Zustand, Vorgang oder eine Handlung kennzeichnet; schreiben, lesen, spielen