Die Regeln richten sich grundsätzlich nach der amtlichen Regelung und den Erläuterungen der Dudenredaktion dazu. In einigen Fällen weichen die Allgemeinen Regeln jedoch hiervon ab, worauf ein Ausrufezeichen hinweist.
Die vorliegende Regelfassung vom Januar 2003 wurde wiederum von Daniel Böttcher unter Mitarbeit von Cici Beilken, Jörg Diersen und Monika Lache verfasst. Wesentliche inhaltliche Änderungen und Ergänzungen gegenüber der früheren Regelfassung enthalten vor allem die Rz. 10, 12, 19-23, 28, 36, 37, 46; wegen der Vielzahl der Änderungen war eine Neunummerierung der Randziffern erforderlich.
Fragen und Hinweise sind willkommen und gehen an wortspielregeln@postspiele.info (hier gibt es die Regeln auch im pdf-Format).
Benutzte Werke: Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache (Duden Band 1), 22. Aufl. Mannheim u. a. 2000 (zit.: D-22); Duden, Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (Duden Band 4), 6. Aufl. Mannheim u. a. 1998 (zit.: GD); Duden, Richtiges und gutes Deutsch (Duden Band 9), 4. Aufl. Mannheim u. a. 1997 (zit.: RugD); Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, abgedruckt z. B. in D-22.
I. Erlaubte und verbotene Wörter Rz. 1Erklärung der Fachbegriffe Anhang 2
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I. Erlaubte und verbotene WörterEin Wort ist erlaubt, wenn es zum erlaubten Wortschatz gehört, d. h. im Duden (Rz. 2-6) in der richtigen Schreibweise (Rz. 7-9) steht und keine Abkürzung o. Ä. ist (Rz. 10-14). |
[2] | 1. Eintrag im DudenGrundsätzlich sind nur solche Wörter erlaubt, die als eigener Eintrag, d. h. als eigenes fett gedrucktes Stichwort im Wörterverzeichnis des Dudens stehen oder Beugungsformen solcher Wörter sind. – Welche Dudenauflage(n) maßgeblich sind, entscheidet die Spielleitung. |
[3] | a) Nicht im Duden stehende WörterAlle Wörter, die nicht im Wörterverzeichnis stehen, sind von vorneherein ungültig. Das gilt insbesondere für:
Es genügt nicht, wenn nur die Einzelbestandteile jeweils als Eintrag verzeichnet sind. Beispiele für ungültige Wörter: Rosenbeet, Birnensaft
Beispiele für ungültige Wörter: nolens, volens (trotz des Eintags nolens volens); ad, acta (trotz des Eintrags ad acta)
Führt der Duden ein Wort nur für ein Geschlecht auf, ist nur diese Form erlaubt. Beispiele für ungültige Wörter: Kinderärztin, Kindergärtner, Kölnerin |
[4] | b) Alternative SchreibweisenVerweist der Duden auf alternative Schreibweisen ("Szythen usw. vgl. Skythe usw."), gelten alle Wörter, auf die verwiesen wird, auch in der alternativen Schreibweise als eigener Eintrag.
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[5] | c) Wortbeugung und -ableitungLässt sich aus dem Dudeneintrag die fragliche Form durch Beugung des Stichworts (z. B. durch Anfügen einer Endung, Umlaut, Ändern des Stammvokals) bilden, ist das Wort erlaubt.
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[6] | Nicht mehr um eine Beugungsform handelt es sich, wenn keine Wortendung angefügt wird, sondern ein neues selbstständiges Wort entsteht. Man erkennt das daran, dass dieses Wort selbst dekliniert oder konjugiert werden kann.
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[7] | 2. Akzente, Umlaute und andere SonderzeichenDas Wort muss in der Schreibweise (außer in der Groß-/ Kleinschreibung) exakt mit der im Duden aufgeführten übereinstimmen. Wörter mit Akzenten, Apostrophen und anderen Sonderzeichen sind daher ungültig, weil es solche Sonderzeichen in den Wortspielen nicht gibt.
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[8] | Enthält das Stichwort einen Umlaut, muss dieser als ä, ö und ü gelegt werden. Nur dann wenn das Wortspiel keine Umlaute besitzt (z. B. Boggle, Crossword), dürfen diese durch ae, oe und ue ersetzt werden.
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[9] | Ein Joker darf nur solche Buchstaben repräsentieren, die auch als Spielsteine existieren. Er darf daher z. B. nicht als ß, é, â oder anderes Sonderzeichen verwendet werden.
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[10] | 3. Abkürzungen und ähnliche BezeichnungenAbkürzungen, Vor- und Nachsilben sowie Währungscodes sind verboten.a) AbkürzungenBei einem Wort handelt es sich genau dann um eine Abkürzung, wenn der Dudeneintrag mindestens eines der folgenden Merkmale aufweist:
Beispiele für ungültige Wörter: Cl, Fe als Zeichen für chemische Elemente, BGB, bz, cif, GmbH, mm, Pkw, pp Hat ein Eintrag mehrere Bedeutungen, sind die unterschiedlichen Bedeutungen durch Semikola getrennt. Ein am Anfang stehendes Gleichheitszeichen bezieht sich grundsätzlich auf alle Bedeutungen des Eintrags, d. h. das Wort ist insgesamt verboten. Beispiel: LSG = Landessozialgericht; Landschaftsschutzgebiet Nur dann wenn dem Semikolon die Erklärung "auch für" folgt, ist das Wort in der anderen Bedeutung keine Abkürzung, d. h. es ist erlaubt. Beispiel (D-21): BaföG; (= Bundesausbildungsförderungsgesetz; auch für Geldzahlungen nach diesem Gesetz) Hat ein Eintrag keine unterschiedlichen Bedeutungen (enthält er also keine Semikola), gilt das Gleichheitszeichen am Anfang für den gesamten Eintrag auch dann, wenn später die Worte "auch für" folgen. Beispiel (D-22): BaföG; = Bundesausbildungsförderungsgesetz (auch für Geldzahlung nach diesem Gesetz)
Beispiele für ungültige Wörter: Cie., Dr.
Teilweise abweichend von früheren Regelfassungen ist das Wort auch dann eine Abkürzung, wenn der Hinweis "Abk." oder "Abkürzung" in runden, eckigen oder Winkelklammern steht. Beispiele für ungültige Wörter: PTT, GPU Enthält ein Eintrag sowohl die Kennzeichnung "Kurzw." als auch "Abk.", gilt das Wort als Abkürzung. Beispiel: VGA (D-22)
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[11] | Fordert der Duden zum Vergleich eines Stichworts auf ("vgl."), ist bei diesem Stichwort stets nachzuschlagen, ob dieser Eintrag Informationen auch für das Ausgangsstichwort enthält.
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[12] | b) Vor- und Nachsilben, WährungscodesVor- und Nachsilben dürfen nicht alleine gelegt werden. Man erkennt sie im Duden daran, dass dem Stichworteintrag drei Punkte ("...") folgen oder vorausgehen.
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[13] | c) GegenbegriffeDemnach sind ausdrücklich erlaubt:
Beispiele für erlaubte Wörter: ah!, oh!, pfui!, heda!
Beispiele für erlaubte Wörter: chi, my
Beispiele für erlaubte Wörter: Rep, Sani, PEN, TED
Beispiele für erlaubte Wörter: CD, BH |
[14] | d) Anhang: Zwei-Buchstaben-ListeNach D-20/ 21/ 22 erlaubte 2-buchstabige Wörter sind damit nur:Aa, ab, Ah, Ai, am, an, Ar, As, Au, äh, äs, BH, bi, Bö, CD, da, du, eh, Ei, er, es, et, ex, GI (nur D-20/ 21), Go, ha, he, hi, hm, ho, hu, hü, im, in, ix, ja, je, MC (nur D-21), Ms (nur D-21/ 22), My, na, ne, nu, Ny, ob, Od, oh, on, Os, öd, Öl, PC, Pi, Po, Ra, Re, sä, so, st, tu, Tz, Ud, uh, ui, Ul, um, Ur, Uz, üb, VW, wo, Xi, zu. |
[15] | 4. Nicht zur Standardsprache gehörende WörterAuch Wörter mit Hinweisen wie "veraltet", "veraltend", "älter", "regional", "umgangssprachlich" u. Ä. dürfen grundsätzlich verwendet werden.
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[16] | II. Erlaubte und verbotene Beugungsformen1. Möglichkeit der WortbeugungErgibt sich aus dem Eintrag des Stichworts, dass das Wort ausschließlich in einer bestimmten Form vorkommt ("nur in"), ist eine Beugung ausgeschlossen. Das Wort ist also unveränderlich.
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[17] | Es sind selbstverständlich alle Formen eines Wortes erlaubt, auch solche, die nur in besonderen Sprechsituationen (etwa der Dichtung) verwendet werden. Auch Formen, die nach dem Duden "selten" gebildet werden, sind erlaubt.
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[18] | Auch wenn ein Verb normalerweise nur in der 3. Person Singular verwendet wird (es regnet, es gelingt), sind auch alle anderen Formen zugelassen.
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[19] | 2. Grundregel für BeugungsformenStets sind solche Beugungsformen erlaubt, die explizit im Dudeneintrag des betreffenden Stichworts stehen. Dies gilt selbst dann, wenn die Form "an sich" nach den übrigen Dudenregeln oder diesen Wortspielen ungültig wäre.
Beispiel für ein ungültiges Wort: (die Folgen des) Neins, da nur Parallele zu einem anderen Eintrag |
[20] | 3. Umgangssprachliche und veraltete BeugungsformenFührt der Duden ausdrücklich eine nur umgangssprachliche oder veraltete Beugungsform an, ist genau diese Beugungsformen gültig.
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[21] | Diese Regel gilt ebenfalls, wenn der GD ausdrücklich nur umgangssprachliche oder veraltete Beugungsformen aufführt.
Gegenbeispiel: (Ich) kömm ist verboten. Zwar ist (du) kömmst erlaubt. Aus dem Verweis in Rz. 243 auf Rz. 229 ergibt sich aber, dass der Umlaut nicht in der 1. Person Singular (ich-Form) auftritt. |
[22] | Bei im Duden stehenden Wortzusammensetzungen (ankommen, helllila) ist die Regel nicht entsprechend anwendbar. Hier sind umgangssprachliche und veraltete Beugungsformen nur erlaubt, wenn sie für genau dieses Wort im Duden oder GD aufgeführt sind oder auf einen entsprechenden Eintrag verwiesen wird.
Beispiel für ein erlaubtes Wort: helllilanes, weil helllila auf beige verweist und dieser Eintrag die umgangssprachliche Beugung ausdrücklich erlaubt. |
[23] | Eine Übertragung von umgangssprachlichen Beugungsformen auf Parallelfälle ist nicht gestattet.
Beispiele für ungültige Wörter: (bei) Vatern, (die) Hermänner |
[24] | 4. Substantivierte WörterDurch Voranstellen eines Artikels wird ein Wort zum Substantiv, d. h. substantiviert (das Ja, das Lesen, ein Muss). Zur eingeschränkten Möglichkeit zur Substantivierung des Partizips II (gedacht, gemacht) s. GD, Rz. 336.Die Deklination von substantivierten Wörtern ist nur in drei Fällen erlaubt (z. T. anders GD, Rz. 434):
Beispiele für erlaubte Wörter: (des) Lesens, (des) Stehens, (des) Glühens Nach GD, Rz. 761 sind bei allen reflexiven Verben die Formen mit und ohne vorangestelltes "sich" erlaubt. Beispiele für erlaubte Wörter: (des) Sichschämens, (des) Schämens, (des) Sichausweinens, (des) Ausweinens Die substantivierten Infinitive dürfen nicht (etwa nach der in Rz. 35 genannten Regel) verkürzt werden. Beispiel für ungültige Wörter: (des) Bauns, (des) Glühns
Beispiele für erlaubte Wörter: (des) Wenns, (des) Ichs, (die) Blaus
Beispiele: Der Duden enthält keinen Eintrag (das) Ja, aber die Erläuterungen zum Eintrag ja enthalten den Hinweis die Folgen seines Ja[s]. Die Form Jas ist daher erlaubt. Ebenso: (des) Neins In allen anderen Fällen ist die Deklination des substantivierten Wortes ungültig. Beispiele: Der Duden enthält weder einen Eintrag (das) Vielleicht noch enthält der Eintrag vielleicht die Beugungsform (des) Vielleichts. Dieses Wort ist daher ungültig. Ebenso: (des) Ohs |
[25] | 5. Auslassung von Buchstaben (Apostrophierung)Die Rechtschreibreform hat das Weglassen des Apostrophs weitgehend auch da erlaubt, wo er früher zwingend gesetzt werden musste: § 96 (2) der amtlichen Regelung = R 13 (D-21) = K 13 (D-22) lautet: "Der Apostroph kennzeichnet Wörter mit Auslassungen, wenn die verkürzten Wortformen sonst schwer lesbar oder missverständlich wären." Diese wenig konkrete Regelung bedeutet Folgendes: |
[26] | a) Verschmelzung zweier WörterEin Apostroph kann, muss aber nicht gesetzt werden, wenn mehrere Wörter zu einem verschmolzen werden (§ 97 der amtlichen Regelung; RugD, Stichwort Apostroph 1.1).
In den Wortspielen sind diese Verschmelzungen ausgeschlossen. Sie sind nur dann erlaubt, wenn das entstandene Wort als eigener Eintrag im Duden steht.
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[27] | b) Auslassungen am WortanfangWird ein Buchstabe am Wortbeginn ausgelassen, darf bei den Wortspielen abweichend von R 13 (D-21) = K 13 (D-22) der Apostroph nicht entfallen.
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[28] | c) Auslassungen am WortendeNach den Erläuterungen des Dudens (RugD, Stichwort Apostroph 2.1-2.3) dürfen einzelne Buchstaben am Wortende, insbesondere ein -e, immer weggelassen werden.
In den Wortspielen gilt diese Regel (mit einer wichtigen Ausnahme, s. sogleich) nicht. Hier sind solche Formen nur dann erlaubt, wenn der Duden sie als eigene Einträge aufführt oder wenn die verkürzte Form im Eintrag des Stichworts steht (zu Letzterem vgl. Rz. 19).
Beispiele für ungültige Wörter: (ich) samml, (ich) wandr
Beispiele für ungültige Wörter: (ich) atm, (ich) rechn, (ich) segn, (wenn ich) einebn Beispiele für erlaubte Wörter: (ich) kämm, (ich) lern, (ich) rühm, (ich) qualm
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[29] | d) Auslassungen in der WortmitteDie Fragen, die sich beim Weglassen eines unbetonten e in der Wortmitte stellen, werden bei den einzelnen Wortarten beantwortet:
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[30] | 6. Verbena) Trennbare VerbenManche Verben werden bei der Konjugation in zwei Teile getrennt (ich höre auf). Dann ist jede dieser einzelnen Formen erlaubt. Die Angabe des Infinitivs im Spielzug ist ratsam.
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[31] | b) KonjugationZur Konjugation s. zunächst oben Rz. 16-23. Tabellen zur Konjugation mit umfangreichen Erläuterungen gibt GD, Rz. 207 ff., 226 ff. Ergänzend ist Folgendes zu beachten: |
[32] | aa) Ausfall des -e am WortendeAuch bei den Wortspielen sind solche Verbformen grundsätzlich erlaubt, bei denen das End-e weggefallen ist (Einzelheiten und Ausnahmen s. Rz. 28).
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[33] | bb) Besonderheiten bei den Verben auf -elnEntsprechend GD, Rz. 218 lauten die entsprechenden Verbformen im Präsens: Indikativ Präsens: ich samm(e)le (nicht: samml) oder ich sammel, du sammelst, er sammelt, wir sammeln (nicht: sammelen), ihr sammelt, sie sammeln (nicht: sammelen). Konjunktiv Präsens: ich samm(e)le (nicht: samml) oder ich sammel, du sammelst, er samm(e)le, wir sammeln, ihr sammelt, sie sammeln. |
[34] | cc) Besonderheiten bei den Verben auf -ernEtwas abweichend von GD, Rz. 218, Fußnote 1 lauten die entsprechenden Verbformen im Präsens: Indikativ Präsens: ich fei(e)re (nicht: feir) oder ich feier, du feierst, er feiert, wir feiern (nicht: feieren), ihr feiert, sie feiern (nicht: feieren). Konjunktiv Präsens: ich fei(e)re (nicht: feir) oder ich feier, du feierst, er fei(e)re, wir feiern, ihr feiert, sie feiern. |
[35] | dd) Weitere BesonderheitenEndet der Wortstamm auf Vokal oder einfaches h (sä-en, geh-en), darf die Verbendung auf -n verkürzt werden.
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[36] | c) Partizip IDas Partizip I (machend, denkend) kann von allen Verben gebildet werden. Das -end- darf (auch bei den in Rz. 35 genannten Verben) nicht zu -nd- verkürzt werden.Die Deklination ist auch dann erlaubt, wenn das Partizip I nicht als eigener Eintrag im Duden steht.
Beispiel für ein ungültiges Wort: folgendere (Seiten), da die Steigerung hier sinnlos ist |
[37] | d) Partizip IIDas Partizip II (gedacht, gemacht) kann von allen Verben gebildet werden. Endet das Partizip II auf -en, kann die Partizipendung nach h auf -n verkürzt werden (GD, Rz. 330).
Beispiele für ungültige Wörter: verquicktere (Verbindungen), verzauberteren (Fröschen), weil diese Partizipien nicht als eigener Stichworteintrag im Duden stehen. Verzaubert ist zusätzlich deshalb ungültig, weil eine Steigerung hier sinnlos ist. |
[38] | 7. Substantivea) Dativ mit -eDer Dativ männlicher und sächlicher Substantive darf nach GD, Rz. 383 grundsätzlich auch mit -e gebildet werden.
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[39] | b) Eigennamen und geografische BezeichnungenAuch der Genitiv von Vornamen und Städten ist erlaubt.
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[40] | Soweit von geografischen Bezeichnungen (= Namen von Städten, Ländern, Flüssen, Sternen usw.) ein Plural gebildet werden kann, ist dieser mit dem Nominativ oder Genitiv Singular identisch (GD, Rz. 365, 426). Andere Pluralformen sind also ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Singularform, wenn der Eigenname schon im Plural steht.
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[41] | 8. Adjektivea) DeklinierbarkeitEinige Adjektive können nicht dekliniert werden (zur Deklination GD, Rz. 480), d. h. sie sind unveränderlich und können z. B. auch nicht gesteigert werden. Dazu gehören erstens solche Adjektive, deren Erläuterungen Hinweise wie "... werden/ sein/ machen" enthalten.
Beispiele für erlaubte Wörter: (ein) faires (Spiel), (ein) fitter (Bursche) |
[42] | b) Besonderheiten bei FarbadjektivenDie meisten Farbadjektive können nach den normalen Regeln dekliniert werden. Bei einer Reihe fremdsprachiger Adjektive ist die Deklination allerdings nur umgangssprachlich (RugD, Stichwort Farbbezeichnungen 2.2, GD, Rz. 445, 5). Im Duden sind sie daran erkennbar, dass auf den Eintrag beige verwiesen wird. Aus Rz. 19-23 folgt, dass in den Wortspielen bei diesen Adjektiven trotzdem alle Beugungsformen erlaubt sind.
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[43] | c) Besonderheiten bei Adjektiven auf -erBei den Adjektiven auf -er (teuer, geheuer) darf das -e- in der Wortmitte in allen Formen wegfallen, und zwar auch bei Adjektiven mit Doppelvokal (z. B. au, eu), vgl. GD, Rz. 480, 2. Bei fremdsprachigen Adjektiven muss es sogar wegfallen (GD, Rz. 480, 2).
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[44] | d) Besonderheiten bei Adjektiven und Partizipien auf -enAdjektive und Partizipien II auf -en (getragen, betrogen) dürfen das -e- der Endsilbe immer weglassen (GD, Rz. 480, 2 u. 3; RugD, Stichwort Vergleichsformen 2.2). Bei fremdsprachigen Adjektiven auf -en (z. B. fotogen) ist das nicht erlaubt.
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[45] | e) Steigerungsfähigkeit von Adjektiven und PartizipienDie meisten Adjektive können gesteigert werden (Einzelheiten: GD, Rz. 531, RugD, Stichwort Vergleichsformen 3.1). Die Steigerung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn wegen der Bedeutung kein Vergleich möglich ist. Dazu gehören vor allem Adjektive, die einen nicht vergleichbaren Zustand ausdrücken (schriftlich, nackt, ledig, viereckig, rund, stumm), sowie Adjektive, die das Grundwort verneinen (ungültig, unrettbar, unüberhörbar).Auch deklinierbare Farbadjektive sind grundsätzlich steigerbar (RugD, Stichwort Farbbezeichnungen 1); zusammengesetzte Farbadjektive (blaugrün) lassen sich dagegen nicht steigern. Entsprechend Rz. 41 können nicht deklinierbare Adjektive nicht gesteigert werden.
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[46] | f) Besonderheiten beim KomparativBei den Komparativformen (schöner, kleiner, besser) kann nach dem Duden (GD, Rz. 515; RugD, Stichwort Vergleichsformen 2.2.) das -e- beim Grundwort (größ[e]ren) oder in der Endung (größer[e]n) wegfallen. In den Wortspielregeln sind beide verkürzten Formen grundsätzlich ungültig.
Beispiele für erlaubte Wörter: (den) Kürzer[e]n (ziehen), (sich eines) Besser[e]n (besinnen) Auch parallele Beugungsformen sind dann erlaubt (s. Rz. 19-23). Beispiele für erlaubte Wörter: (ein) kürzer[e]s (Kleid, (ein) bess[e]rer (Vorschlag), (einem) bess[e]rem (Plan), lauter(e)n (Gedanken)
Beispiele für erlaubte Wörter: (ein) dunklerer (Wald), (eines) edleren (Menschen), (ein) teureres (Brot), saurere (Gurken). Beispiele für ungültige Wörter: dunkelere (Wälder), sauerere (Gurken), (mit) edeleren (Leuten) |
[47] | g) Besonderheiten beim SuperlativDie Superlativformen auf -(e)st (am kleinsten, am schnellsten) sind nach dem Duden (GD, Rz. 522) auch ohne Endung erlaubt.
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Abkürzung 10, 11
Adjektiv 41-47; auf -el 46; auf -en 44; auf -er 43, 46; fremdsprachiges 41-44; s. auch Farbadjektiv, Steigerung
Akzent 7, 9
Apostroph s. Auslassung von Buchstaben
atm 28
Auslassung von Buchstaben 25-29, 32-35, 43, 44, 46; am Wortanfang 27; am Wortende 28, 32; beim Adjektiv und Partizip auf -en 44; beim Adjektiv auf -er 43; beim Komparativ 46; in der Wortmitte 29, 33-35, 43, 44, 46
Ausrufwort 13
Bafög 10
baun 35
beiges 20, 42
Beugung 5, 6, 16-19, s. auch die einzelnen Wortarten
Dativ 38
Deklination des Adjektivs 41-47, des Partizips 36, 37; des Substantivs 38-40; s. auch Beugung
Dichtung 17
Dudenauflage 2
düstre 43
e, Auslassung des: s. Auslassung von Buchstaben
-e (Dativendung) 38
ebne (Adjektiv) 44, (Verb) 28
Eigenname 39, 40
Eintrag im Duden 2-6, 19, 20, 26, 36, 37
-el (Adjektivendung) 46
-eln (Verbendung) 28, 33
-en (Adjektiv- und Partizipendung) 44
-en (Verbendung) 35; s. auch Infinitiv
End-e beim Verb 28, 32; s. auch Auslassung von Buchstaben am Wortende
-er (Adjektiv auf) 43, 46; s. auch Steigerung
-ern (größern) 46
-ern (Verbendung) 28, 32, 34
es 26
es regnet 18
-est (best) 47
EUR 12
Farbadjektiv 42, 45
fei(e)re 34
Flussname 39, 40
Fremdwort 38; fremdsprachiges Adjektiv 41-44
gegebne 44
Geographische Bezeichnung 39, 40
Glühens 24
Griechischer Buchstabe 13
größern 46
größren 46
Infinitiv 24, 35
ixt aus 30
Jas 16, 24
Joker 9
Katz 19, 28
Komparation s. Steigerung
Konjugation s. Beugung
Kurzwort 13
Ländername 40
My 13
Nachname 40
Nachsilbe 12
nur in 16
Partizip I 36
Partizip II 24, 37; auf -en 44
Plural von Eigennamen 39, 40
raufkommen 27
reinlassen 27
-ren (größren) 46
sammeln 28, 33
Schreibweise 7-9; alternative 4
Sonderzeichen 7-9
ß 7-9
-st (größt) 47
Städtename 39, 40
Standardsprache 15
Steigerung 41, 45-47
Substantiv 38-40
Substantivierung 24
Superlativ 47
Umgangssprache 15, 20-23
Umlaut 8
Veraltete Formen und Wörter 15, 20-23
Verb 28, 30-37; auf -eln 28, 33; auf -ern 28, 32, 34; Auslassung des End-e 28, 32; trennbares 30
Verschmelzung zweier Wörter 26
Vorname 39
Vorsilbe 12
Verweis im Duden 4, 11
Vgl. 4, 11
Währungscode 12
Weglassen von Buchstaben s. Auslassung von Buchstaben
Wortableitung 5, 6
Wortbeugung s. Beugung
Wort, erlaubtes und verbotenes 1-15; geschlechtsspezifisches 3; regional gebräuchliches 15; selten verwendetes 17; umgangssprachliches 15, 20-23; veraltetes 15, 20-23; weibliches 38; s. auch Fremdwort
Wortzusammensetzung 3, 22
Zwei-Buchstaben-Liste 14