Diesen Allgemeinen Regeln für Wortspiele liegen zugrunde:
In einigen Fällen weichen die Allgemeinen Regeln jedoch von der amtlichen Regelung bzw. den Empfehlungen der Dudenredaktion ab, was jeweils besonders vermerkt und durch ein Ausrufezeichen am Rand gekennzeichnet ist.
Die vorliegende Regelfassung vom Dezember 2001, verfasst von Daniel Böttcher unter Mitarbeit von Monika Lache, Cici Beilken und Jörg Diersen, lässt im Wesentlichen gegenüber der Vorversion vom Januar 2001 (erste Fassung: Mai 1999) solche Beugungsformen stets zu, die der Duden explizit aufführt (Rz. 5a, 7, 22) und enthält erstmalig eine Regelung zur Deklinierbarkeit von Adjektiven (Rz. 32a). Hinweise, welche Punkte in diese Regeln aufgenommen werden sollten, oder andere Verbesserungsvorschläge sind sehr willkommen.
I. Erlaubte und verbotene Wörter Rz. 1
Erklärung einiger Fachbegriffe Anhang 2
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I. Erlaubte und verbotene WörterAls Erstes muss das Wort zum erlaubten Wortschatz gehören, d. h. im Duden (Rz. 2 ff.) in der richtigen Schreibweise (Rz. 8) stehen. Außerdem darf es keine Abkürzung o. Ä. sein (Rz. 10). |
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1. Eintrag im DudenGrundsätzlich sind nur solche Wörter erlaubt, die als eigener Eintrag, d. h. als eigenes fett gedrucktes Stichwort im Wörterverzeichnis des Duden stehen oder Beugungsformen solcher Wörter sind. - Welche Dudenauflage(n) maßgeblich sind, entscheidet die jeweilige Spielleitung. |
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a) Nicht im Duden stehende WörterAlle Wörter, die nicht im Wörterverzeichnis stehen, sind von vorneherein ungültig.Das gilt insbesondere für
Es genügt nicht, wenn nur die Einzelbestandteile jeweils als Eintrag verzeichnet sind. Beispiele für ungültige Wörter: Rosenbeet, Birnensaft Beispiele für ungültige Wörter: nolens, volens (trotz des Eintags "nolens volens") ad, acta (trotz des Eintrags "ad acta") Führt der Duden ein Wort nur für ein Geschlecht auf, ist nur diese Form erlaubt. Beispiele für ungültige Wörter: Kinderärztin, Kindergärtner, Kölnerin |
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b) Alternative SchreibweisenSoweit der Duden auf alternative Schreibweisen verweist (z. B. "Fotochemie, Fotoelektrizität usw. vgl. Photochemie, Photoelektrizität"), gelten alle Wörter, auf die verwiesen wird, auch in der alternativen Schreibweise als eigener Eintrag.
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c) Wortbeugung und -ableitungLässt sich aus dem Dudeneintrag die fragliche Form durch Beugung des Stichworts (z. B. durch Anfügen einer Endung, Umlaut, Ändern des Stammvokals) bilden, ist das Wort erlaubt.
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5a | Insbesondere sind stets solche Beugungsformen erlaubt, die im Dudeneintrag des betreffenden Stichworts stehen. Dies gilt selbst dann, wenn die Form "an sich" nach den übrigen Dudenregeln oder diesen Wortspielen verboten wäre. | |
6 | Nicht mehr um eine Beugungsform handelt es sich, wenn keine Wortendung angefügt wird,
sondern ein neues selbstständiges Wort entsteht, das seinerseits
dekliniert oder konjugiert werden kann.
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d) SubstantivierungenStets erlaubt ist die Substantivierung des Infinitivs. An ihn darf also immer ein -s angehängt werden.
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2. Akzente, Umlaute und andere SonderzeichenDas Wort muss in der Schreibweise (außer in der Groß-/ Kleinschreibung) exakt mit der im Duden aufgeführten übereinstimmen. Wörter mit Akzenten, Apostrophen und anderen Sonderzeichen sind daher ungültig, weil es solche Sonderzeichen in den Wortspielen nicht gibt.
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9 | Enthält das Stichwort einen Umlaut, muss dieser als ä,
ö und ü gelegt werden. Nur dann wenn das Wortspiel
keine Umlaute besitzt (Boggle, Crossword), dürfen diese durch ae,
oe und ue ersetzt werden.
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3. Abkürzungen und ähnliche WörterAbkürzungen, Vor- und Nachsilben sind verboten.a) BegriffBei einem Wort handelt es sich genau dann um eine Abkürzung, wenn der Eintrag im Duden mindestens eines der folgenden Merkmale aufweist:
Beispiele für ungültige Wörter: Cl, Fe als Zeichen für chemische Elemente; ferner etwa: BGB, bz, cif, GmbH, mm, Pkw, pp Gelegentlich ist ein Eintrag die Abkürzung zweier Begriffe; der Duden kennzeichnet das dann z. B. als "LSG = Landessozialgericht; Landschaftsschutzgebiet". - Ist dagegen das Wort nur in einer von mehreren Bedeutungen Abkürzung (und damit zulässig), lautet der Eintrag z. B. "Bafög; (=Bundesausbildungsförderungsgesetz; auch für Geldzahlung nach diesem Gesetz)". Beispiele für ungültige Wörter: a.a.O., Bf., Co., z. B.< Steht dieser Hinweis lediglich in eckigen Winkelklammern ("< >"), ist dieser Umstand insoweit unbeachtlich, d. h. das Wort ist zulässig. Beispiele für erlaubte Wörter: GI, KGB |
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11 | Fordert der Duden zum Vergleich eines Stichworts auf ("vgl."),
ist bei diesem Stichwort stets nachzuschlagen, ob dieser Eintrag relevante
Informationen für das Ausgangsstichwort enthält.
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b) Vor- und NachsilbenVor- und Nachsilben dürfen nicht alleine gelegt werden. Man erkennt sie daran, dass dem Stichworteintrag drei Punkte ("...") folgen oder vorausgehen.
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c) GegenbegriffeDemnach sind ausdrücklich erlaubt:
Beispiele für erlaubte Wörter: ah, oh, pfui Beispiele für erlaubte Wörter: chi, my Beispiele für erlaubte Wörter: Rep, Sani; PEN, UEFA Beispiele für erlaubte Wörter: CD, BH |
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d) Anhang: Zwei-Buchstaben-ListeNach D-20 erlaubte 2-buchstabige Wörter sind damit nur: Aa, ab, Ah, Ai, am, an, Ar, As, Au, äh, äs, BH, bi, Bö, CD, da, du, eh, Ei, er, es, et, ex, GI, Go, ha, he, hi, hm, ho, hu, hü, im, in, ix, ja, je, My, na, ne, nu, Ny, ob, Od, oh, on, Os, öd, Öl, PC, Pi, Po, Ra, Re, sä, so, st, tu, Tz, Ud, uh, ui, Ul, um, Ur, Uz, üb, VW, wo, Xi, zu.D-21 enthält außerdem MC und Ms. Nach D-22 ist ebenfalls Ms erlaubt, GI und MC sind allerdings verboten. |
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4. Nicht zur Standardsprache gehörende WörterEinige Wörter enthalten in ihrem Eintrag Hinweise wie "veraltet", "veraltend", "regional", "umgangssprachlich" u. Ä. Alle diese Wörter dürfen grundsätzlich verwendet werden.
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II. Fragen zur Grammatik1. Allgemeine Fragen zur FormenbildungManchmal gibt der Duden Hinweise, dass von bestimmten Wörtern nicht (mehr) alle Formen gebildet werden können.Ergibt sich aus dem Eintrag des Stichworts, dass das Wort ausschließlich in einer bestimmten Form vorkommt ("nur in"), ist eine Beugung ausgeschlossen. Das Wort ist also unveränderlich.
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17 | Es sind selbstverständlich alle Formen eines Wortes zugelassen,
auch solche, die nur in besonderen Sprechsituationen (etwa der Dichtung)
verwendet werden. Auch Formen, die nach dem Duden "selten" gebildet
werden, sind zugelassen.
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18 | Ausdrücklich als "umgangssprachlich" und "veraltet"
bezeichnete Beugungsformen sind nur dann erlaubt, wenn sie im Rechtschreib- oder im aktuellen Grammatikduden aufgeführt sind.
Beispiele für erlaubte Wörter: büke (von backen), deucht (von dünken), beutst (siehe D-21), dräsche (von dreschen); du fichst (GD, Seite 135, Fußn. 1). |
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2. Auslassungen von Buchstaben (Apostrophgebrauch)Die Rechtschreibreform hat das Weglassen des Apostrophs weitgehend auch da erlaubt, wo er früher zwingend gesetzt werden musste: § 96 (2) der Amtlichen Regelung = R 13 (D-21) lautet: "Der Apostroph kennzeichnet Wörter mit Auslassungen, wenn die verkürzten Wortformen sonst schwer lesbar oder missverständlich wären." Diese wenig konkrete Regelung bedeutet Folgendes: |
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a) Verschmelzungen von zwei WörternEin Apostroph kann, muss aber nicht gesetzt werden, wenn mehrere Wörter zu einem verschmolzen werden (§ 97 der amtlichen Regelung, RugD, Stichwort Apostroph 1.1).
Verschmelzungen sind nur dann erlaubt, wenn das entstandene Wort als eigener Eintrag im Duden steht.
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b) Auslassungen am WortanfangWird ein Buchstabe am Wortbeginn ausgelassen, darf bei den Wortspielen abweichend von R 13 der Apostroph nicht weggelassen werden.
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c) Auslassungen am WortendeNach den Erläuterungen des Duden (RugD, Stichwort Apostroph 2.1-2.3) dürfen einzelne Buchstaben am Wortende, insbesondere ein -e, immer weggelassen werden.
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23 | Erlaubt sind jedoch auch in den Wortspielen alle Verbformen, bei denen das End-e weggefallen ist.
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24 |
d) Auslassungen in der WortmitteDie Fragen, die sich beim Weglassen eines unbetonten -e- in der Wortmitte stellen, werden bei den einzelnen Wortarten beantwortet.Siehe daher für |
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3. Verbena) Trennbare VerbenWird bei einzelnen Formen das Verb in zwei Teile getrennt, ist jede dieser einzelnen Formen grundsätzlich zulässig (sofern der Infinitiv als Stichwort im Duden steht).
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26 |
b) KonjugationVgl. zunächst die Hinweise oben Rz. 16-18. Tabellen zur Konjugation mit umfangreichen Erläuterungen gibt GD, Rz. 207 ff., 226 ff.Beim Wegfall eines -e- ist ergänzend Folgendes zu beachten: (1) Auch bei Wortspielen darf das End-e aller Verben ersatzlos im Indikativ und Konjunktiv aller Zeitformen wegfallen (s. Rz. 23).
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27 |
(2) Nur bei den Verben
auf -eln und -ern darf das -e
in der 1. Person Singular im Indikativ und Konjunktiv
Präsens immer wegfallen (etwas anders GD, Rz. 218, Fußnote 1).
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27a |
(3) Entsprechend GD, Rz. 218, 1 muss das -e- bei den
Verben auf -eln und -ern insbesondere in der 2. Person
Plural im Indikativ und Konjunktiv Präsens wegfallen.
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28 | (4) Entsprechend GD, Rz. 218, 2 darf
die Verbendung -en nach Vokal oder nach h
beim Infinitiv und in den auf -en endenden Verbformen des
Präsens, Präteritums im Indikativ und Konjunktiv auf -n verkürzt werden.
Beispiele für ungültige Formen: (sie) wärn, (sie) verlörn, (wir) hörn |
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29 |
c) PartizipienDas Partizip I und Partizip II kann von allen Verben gebildet werden. Auch nach den Wortspielregeln dürfen diese Partizipien dekliniert werden.
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30 |
4. Substantivea) Dativ mit -eDer Dativ männlicher und sächlicher Substantive darf nach GD, Rz. 383, 3 grundsätzlich auch mit -e gebildet werden.
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31 |
b) EigennamenVon allen Eigennamen (Vornamen, Nachnamen, Helden, Götter usw.) kann ein Plural (mit der Bedeutung "Menschen wie...") gebildet werden, vgl. GD, Rz. 365, 414; RugD, Stichwort Personennamen 1,4 und 3.1. Zur Pluralendung von Eigennamen siehe GD, Rz. 414.
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32 | Von geographischen
Bezeichnungen kann kein anderer Numerus gebildet werden, was teilweise GD, Rz. 365, 426 widerspricht. Es
ist also beispielsweise nicht erlaubt, den Namen eines Flusses in den Plural oder die Bezeichnung eines Gebirges in den Singular zu setzen.
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32a |
5. Adjektivea) Deklinierbare AdjektiveZur Deklination von Adjektiven siehe zunächst GD, Rz. 480.Nicht alle Adjektive können dekliniert werden, d. h. sie sind unveränderlich und können z. B. auch nicht gesteigert werden. Dazu gehören erstens diejenigen Adjektive, in deren Erläuterungen sich Hinweise wie "... werden/ sein/ machen" finden.
Beispiele für erlaubte Formen: (ein) faires (Spiel), (ein) fitter (Bursche) |
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32b |
b) FarbadjektiveDie meisten Farbadjektive (z. B. rot, blau) können nach den normalen Regeln dekliniert werden. Eine Reihe fremdsprachlicher Adjektive ist jedoch unveränderlich (RugD, Stichwort Farbbezeichnungen 2.2; unklar GD, Rz. 445, 5). Im Duden sind sie daran erkennbar, dass auf den Eintrag beige verwiesen wird, wonach die Deklination nur umgangssprachlich - und damit für den Bereich der Wortspiele ungültig (vgl. oben Rz. 18) - ist.
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33 |
c) Adjektive auf -erBei den Adjektiven auf -er darf das -e- in der Wortmitte in allen Formen entfallen, und zwar auch bei Adjektiven auf Doppelvokal (z. B. au, eu), vgl. GD, Rz. 480, 2. Bei fremdsprachlichen Adjektiven muss es sogar entfallen (GD, Rz. 480, 2).
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34 |
d) Adjektive und Partizipien auf -enAdjektive und Partizipien auf -en dürfen das -e- der Endsilbe immer weglassen (GD, Rz. 480, 2; GD, Rz. 480, 2 und RugD, Stichwort Vergleichsformen 2.2).
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35 | Bei fremdsprachigen Adjektiven auf -en (z. B. fotogen) ist das nicht erlaubt. | |
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e) Steigerungsfähige AdjektiveDie meisten Adjektive, auch deklinierbare Farbadjektive (RugD, Stichwort Farbbezeichnungen 1), können gesteigert werden. Einzelheiten finden sich in RugD, Stichwort Vergleichsformen 3.1 und GD, Rz. 531. Entspechend Rz. 32a können nicht deklinierbare Adjektive nicht gesteigert werden.
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37 |
f) KomparativBei den Komparativformen kann das -e- beim Grundwort ("größ[e]ren") oder in der Endung ("größer[e]n") wegfallen.(1) Unabhängig von den folgenden Regeln sind stets solche "Kurzformen" erlaubt, die sich direkt aus dem Dudeneintrag ergeben.
(2) Abweichend vom Duden (Rz. 480, 2; RugD, Stichwort Vergleichsformen 2.2.) darf das -e- in der Endung ("größer[e]n") in allen anderen Fällen nicht wegfallen.
Beispiele für ungültige Formen: dunkelere (Wälder), sauerere (Gurken), (in) dunklern (Wäldern), (mit) edlern (Leuten)
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38 |
g) SuperlativDie Superlativformen auf -(e)st sind entsprechend GD, Rz. 522 auch ohne Endung erlaubt.
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Adjektiv 32a-38;
auf -el 37;
auf -en 34, 35;
-er 33, 37;
fremdsprachiges 32a-33, 35;
auch Farbadjektiv,
Komparation
Akzent 8
Apostroph s. Auslassung von Buchstaben
Auslassung von Buchstaben 19-24,
26-28,
33-35,
37;
am Wortanfang 21;
am Wortende 22,
23,
26;
beim Adjektiv und Partizip auf -en 34,
35;
beim Adjektiv auf -er 33;
beim Komparativ 37;
in der Wortmitte 23, 24,
27-28,
33,
34,
37
Ausrufwort 13
"baun" 28
"beige" 18b, 32b
Beugung 5-6,
16-18,
s. auch Adjektiv, Deklination,
Substantiv,
Verb
Dativ 30
Deklination
des Partizips 29;
des Adjektivs 32a-38,
s. auch Beugung
Dichtung 17
Dudenauflage 2
"düstre" 33
e, Auslassung des: s. Auslassung von
Buchstaben
-e (Dativendung) 30
"ebne" 33
Eigenname 31, 32
Eintrag im Duden 2-7, 20
-eln (Verbendung) 23,
27,
27a
-en (Adjektiv- und Partizipendung)
34,
35
-en (Verbendung) 28;
s. auch Infinitiv
-er (Adjektiv auf) 34; s. auch Komparation
End-e: beim Verb 23,
26,
27;
s. auch Auslassung von Buchstaben am Wortende
-er (Adjektiv auf) 34;
s. auch Komparation
-ern ("größern") 37
-ern (Verbendung) 23, 27,
27a
"es" 20
"es regnet" 17
-est ("best") 38
Farbadjektiv 32b,
36
"feire(t) 27a
Flussname 32
Fremdwort 30;
fremdsprachiges Adjektiv 32a-33, 35
"gegebne" 34
Geographische Bezeichnung 32
Griechischer Buchstabe 13
"größern" 37
"größren" 37
Infinitiv 7, 28
Interjektion 13
"ixt aus" 25
Jas 5a, 7
Komparation 37
Konjugation s. Beugung
Kurzwort 13
Nachsilbe 12
"nur in" 16
Partizip 29;
auf -en 34
Plural von Eigennamen 31
Präposition 20
"raufkommen" 21
"reinlassen" 21
-ren ("größren") 37
Schreibweise 8, 9;
alternative 4
Sonderzeichen 8, 9
"ß" 9
-st ("größt") 38
Steigerung 32a, 36-38
Substantiv 30-32
Substantivierung 7
Superlativ 38
Umgangssprache 15, 18
Umlaut 9
Veraltete Formen und Wörter 15, 18
Verb 23,
25-29;
auf-eln/ -ern 23, 27, 23;
Endung 26;
trennbares 25
Verschmelzung zweier Wörter 20
Vorsilbe 12
Verweis im Duden 4,
11
Weglassen von Buchstaben
s. Auslassung von Buchstaben
Wortableitung 5,
6
Wortbeugung s. Beugung
Wort;
erlaubtes und verbotenes 1-15;
geschlechtsspezifisches 3;
regional gebräuchliches 15;
umgangssprachliches 15, 18;
veraltetes und veraltendes 15, 18;
weibliches 31;
s. auch Fremdwort
Wörterverzeichnis 3
Wortzusammensetzung 3
Zwei-Buchstaben-Liste 14
Ein ausführliches Verzeichnis, das auch hier benutzt wurde,
enthält GD, S. 860 ff.